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Personelle Maßnahme - Was darf der BR alles nach außen ( MA ) tragen?

N
NoName
Jan 2018 bearbeitet

Was darf der BR alles nach außen ( MA ) tragen?? Darf der BR seinen MA sagen dass er zu einer Personellen Maßnahme eine Stellungnahme abgegeben hat, bzw. ob er zugestimmt oder abgelehnt hat? viele Grüße

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Community-Antworten (4)

MS
Mr Sinister

27.08.2008 um 17:16 Uhr

Die betriebsverfassungsrechtliche Geheimhaltungspflicht von Betriebsratsmitgliedern, Ersatzmitgliedern und sonstigen Institutionen der Betriebsverfassung betrifft gem. § 79 BetrVG vor allem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse. Z.B. Kundenlisten, Kalkulationen, Liquidität des Unternehmens, Patente, Lizenzen, Herstellungsverfahren, usw. Es bedarf einer ausdrücklichen Erklärung des Arbeitgebers, dass über den Inhalt einer Mitteilung Stillschweigen zu bewahren ist; formelles Geheimnis. Da der Betriebsrat vor einer personellen Maßnahme angehört werden muss, sollte auch der Mitarbeiter dazu vom BR befragt werden. Natürlich kann der BR seine Entscheidung dem MA sagen. Ist ja kein Geschäftsgeheimnis und der BR ist kein Geheimbund :o).

Gruß Uwe

M
Mainpower

27.08.2008 um 17:36 Uhr

Hallo, ich würde auch persönliche Daten die man als BR erhält nicht veröffentlichen! Z.B. Eingruppierung, Geburtsdaten, Zeugnisse, Krankheiten usw. Es gibt also mehr als nur Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse! @noname redet ,wenn ich das richtig verstehe, von allen MA. Da würde ich nicht alles ausplaudern. Datenschutz!!

MS
Mr Sinister

27.08.2008 um 17:44 Uhr

@ mainpower Natürlich gibt es noch den Datenschutz, den ich hierbei natürlich nicht betroffen gesehen habe. ;o). Bei MA dachte ich nur an den betroffenen Mitarbeiter. Danke.

N
NoName

30.08.2008 um 18:05 Uhr

natürlich Datenschutz, es ging nur darum ob man in "kleiner" Runde von MA die nicht dem BR angehören sagen darf dass man zu einer Personellen Maßnahme eine Stellungnahme abgegeben hat? (wen die PM betraf ist aber nachvollziehbar weil die Kollegin nicht mehr bei uns Arbeitet)

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