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betriebsvereinbarung Urlaubstage gekopplet mit Lohnerhöhung

K
karin77
Jan 2018 bearbeitet

wir haben mit dem AG eine Betriebsvereinbarung getroffen, die für uns alle gut ist. wir haben eine 6% lohnerhöhung bekommen und weiter vereinbart ,das 4 Tage unseres Jahresurlaubs vom ag verplant werden können (wir haben 30 Tage ) wir sind eine spedition und so können wir gut über die tage kommen wo mal ein auto in die werkstatt muss oder ähnliches . Wir alle 102 mitarbeiter sind einverstanden. ein Quertreiber will nicht ,das überhaupt 1 Tag urlaub nicht von ihm selbst bestimmt werden kann.Diese Regelung haben wir seit anfang 2008.Nun will der eine klagen da es ihn jetzt auch Betroffen hat . kann er dass mit erfolg .Wir haben die sorge ,dass der AG dann für alle die Vereinbarung für ungültig erklärt und wir auf die super Lohnerhöhung rückwirkend verzichten müssen

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Community-Antworten (3)

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jotim

26.08.2008 um 22:48 Uhr

Hallo Karin, wenn die Betriebsvereinbarung wirksam abgeschlossen ist, hat der Einzelne keine Chance dagegen vorzugehen. Problematisch könnte nur sein, wenn die Betriebsvereinbarung gegen einen Tarifvertrag oder gesetzliche Norm verstößt, was ich aus Deiner Darstellung aber nicht erkennen kann.

D
DonJohnson

26.08.2008 um 23:49 Uhr

wie, siehst du nicht? Wenn über Löhne und Gehälter eine BV vereinbart wird? Echt nicht? Wer verhandelt noch mal über Löhne und Gehälter im Kollektiv? Und warum gibt es denn 77 Abs 3? Nun ja - ich bin eh dumm und blöd und habe keine Ahnung ;-)

R
rolfo2

27.08.2008 um 15:41 Uhr

@ Don Johnson Der Betriebsrat kann wohl einer übertariflichen Lohnerhöhung zustimmen, wäre ja dumm wenn er dies nicht täte. Die Urlaubsregelung ist ebenfalls ok, es wird ja kein Urlaubsanspruch reduziert. Das gleiche gilt doch auch wenn Betriebsurlaub vereinbart wird. Da wird keine Einzelvereinbarung mit dem Mitarbeiter getroffen sonder mit dem BR. Also, lass den Kollegen ruhig klagen

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