Erstellt am 26.08.2008 um 16:30 Uhr von khel
Hallo brfrosch,
wie sieht denn Eure interne Richtlinie/Betriebsvereinbarung/whatever else zum Thema Dienstreisen aus? Steht da irgendwas in folgender Art?
"...Die Mitarbeiter der Fima XXX sind angehalten, die jeweils günstigste Reisemöglichkeit zu wählen. Die Dienstreisen können mit Flugzeug, Bahn oder PKW erfolgen. Bei der Benutzung von Flugzeug bzw. Bahn werden Economyclass- bzw. 2. Klasse-Plätze gebucht. ..." (abgewandeltes Zitat aus einer mir bekannten, ohne Mitwirkung eines BR entstandenen Richtlinie zu Dienstreisen).
Meine persönliche Meinung: wird schwierig. Auf welche objektiven Tatsachen will der Mitarbeiter seine Weigerung stützen, mit einer bestimmten Fluggesellschaft zu fliegen? Hat er die Zahl der Abstürze zur Hand? Oder die Wartungskennziffern der einzelnen Flugzeuge (Wartungshäufigkeit, -umfang, ...)? Oder hat er Kenntnisse über Start- und Landeverbote in der EU und/oder anderen Ländern?
Eines wird der Kollege nicht ändern können: wenn das Flugzeug erstmal oben ist, kann es auch wieder abstürzen. Egal mit welcher Airline er fliegt. Es muss ja nicht die Schuld der Airline oder des Piloten sein (siehe Überlingen 2002).
Gruß
khel
Erstellt am 26.08.2008 um 16:35 Uhr von Pony
Hallo,
die Wahrscheinlichkeit, selbst mit Billigfliegern zu verunglücken, ist wesentlich geringer, als einen Autounfall zu erleiden. Und auch Billigflieger fallen nicht permanent vom Himmel. Es ist nur immer so schrecklich spektakulär, wenn ein Flugzeug verunglückt. So gefährlich, dass ein Mitarbeiter den Flug mit dem Billigflieger ablehnen kann, sind die also auch nicht (zumindest in Europa, wo die echten "Never-Come-Back- Airlines gar nicht landen dürfen).
In diesem Zusammenhang fällt mir noch die Frage ein: Kann man einen Mitarbeiter aus Kostengründen zwingen zu fliegen an Stelle der häufig wesentlich teureren Bahnfahrt?
Erstellt am 26.08.2008 um 16:49 Uhr von paula
nur mal so am Rande... die armen verunglücken Menschen in Spanien haben keinen Billigflieger genutzt. Spanair ist eine renomierte Firma.
@Pony
meines Erachtens kann man einen zwingen zu fliegen. etwas anderes mag gelten wenn der MA unter pathologischer Flugangst leidet
Erstellt am 27.08.2008 um 09:04 Uhr von mainpower
Hallo,
alle in Deuschland startenden und landende Fluggesellschaften gelten als sicher. Sie dürften sonst keine deutschen Flughäfen anfliegen. Egal ob Billigflieger oder nicht.
So nebenbei, auch vermeindlich sichere Fluggesellschaften bleiben von Unfällen nicht verschont!!