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Einstellung und evtl. Widerspruch

K
Kurt
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben mal wieder ein Problem bezügl. einer Einstellung. Es gibt bei uns keine Auswahlrichtlinien(

3.83302

Community-Antworten (2)

W
Werner

26.08.2008 um 15:27 Uhr

Seid Ihr denn mehr als 500 MA im Betrieb? Dann wäre es durch den BR erzwingbar.

W
w-j-l

26.08.2008 um 17:36 Uhr

Kurt, ziemlich difuse Anfrage. Was für Probleme? Wären in dem Falle Auswahlrichtlinien überhaupt relevant?

Wendet der AG Auswahlrichtlinien an? Dann seid ihr auch schon unter 501 AN mit im Boot. Über 500 besteht ein Initiativrecht

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