Überstunden für Nix?
Hallo liebe MitstreiterInnen. Folgendes Problem liegt an.Wir befinden uns in einer Sanierung.In der Verwaltung werden unbezahlte Überstunden gerissen wie verrückt.Von diesen Überstunden dürfen 2 Tage abgebummelt werden, 10 Stunden dürfen behalten werden.Alle anderen verfallen.Es gibt keine Verträge über diese Handhabung.Dürfen diese Stunden einfach verfallen?
Community-Antworten (3)
26.08.2008 um 12:09 Uhr
@Gonzo555
Vielleicht findest du hier etwas, was dir Antworten gibt?
26.08.2008 um 13:15 Uhr
@Gonzo555, ...... Es gibt keine Verträge über diese Handhabung....aha... einige Fragen seien erlaubt... 1., gibt es einen BR? (von wegen § 87 Absatz 1 Nr. 3 BetrVG)... 2., gibt es einen TV? ( Regelung von Üstd) 3., was steht in den AV ?( Klausel "Überstunden sind mit dem Bruttogehalt abgegolten") das alles gibt es nicht???... dann aber hopp, ....
26.08.2008 um 13:55 Uhr
schüttel Basis ist immer noch das BGB - ob das jwemand wahrhaben möchte oder nicht: §612 (1)
siehe mal hier: http://www.oexmann.de/Publikationen/dokumente/3795.doc - da drin sind auch die relevanten BAG-Urteile
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