Erstellt am 25.08.2008 um 19:24 Uhr von ridgeback
@batschen,
in welcher Weise wärst Du denn gegenüber Deinen Kollegen benachteiligt.
Ich würde bei Zahlung von 61 Cent pro Std, eine Bevorteilung sehen.
Erstellt am 25.08.2008 um 20:43 Uhr von batschen
ja wenn ich die dann bekommen würde *fg*
ne die Kollegen die rausfahren bekommen diese 61 Cent und ich kann ja wenn ich BR Arbeit mache nicht rausfahren also bekomme ich diese 61 Cent nicht
Erstellt am 25.08.2008 um 21:07 Uhr von carrie
@batschen
ridgepack meint es sicher aus einer anderen Sicht. Wenn die 61 cent aus Gründen der teureren Verpflegung bezahlt werden und du die Möglichkeit hast, in der Kantine zu Essen (dann ja wohl billiger?), wäre der Zuschlag sozusagen nicht gerechtfertigt. Du würdest dann ja schließlich mehr Geld für etwas bekommen, was du gar nicht brauchst.
Die Kollegen draußen geben bei 8 Stunden Arbeit, vielleicht die 4,88 € für Verpflegung aus, während du dir in der Kantine für 3 € ein Mittagessen leistest.
Erstellt am 25.08.2008 um 21:21 Uhr von laffo2
Batschen
im Basiskommentar zum BetrVG von Klebe 13.Auflage § 37Abs. 2 Kommentar 14 ist dies folgendermaßen dargestellt:
Das Arbeitsentgelt-einschl.sämtl.Zulagen, die nicht reinen Aufwendungscharakter(wie z.B. Wegegelder)haben,Prämien-& Akkordlöhne,allg.o.einmalige Zuwendungen u.Ä.-muss so weiter gezahlt werden,als wenn das BR-M.an seinem Arbeitsplatz verblieben wäre.
Es wäre jetzt also zu prüfen, ob dieser Zuschlag ein Aufwendungscharakter hat oder nicht.
Würdest du Nachtschicht gearbeitet haben & jetzt als BR-V. freigestellt sein, hättest du Anspruch auf Weiterzahlung deiner Nachtschichtzuschläge.
Erstellt am 25.08.2008 um 21:37 Uhr von batschen
ok wenn man das so sieht Carrie... aber ich bin ja oft erst gegen 14.00 oder 15.00 Uhr im Büro das heißt ich habe mich draußen verpflegt und komme dann für die BR Arbeit extra in das Büro und kann deswegen draußen nicht weiter arbeiten..verliere dann aber die 61 Cent wegen der BR Arbeit...
Erstellt am 26.08.2008 um 00:32 Uhr von carrie
@batschen
Das müsstest du schon etwas genauer erklären. Wenn du vorher draußen bist, machst du deine reguläre Arbeit und kommst dann ins Büro? Erhälst aber für den Außendienst nicht die 61 cent? Oder nur für die restlichen BR Stunden nicht mehr?
Erstellt am 26.08.2008 um 01:17 Uhr von ridgeback
@carrie,
Du sprichtst mir aus dem Herzen...:-))
Erstellt am 26.08.2008 um 17:33 Uhr von batschen
Wenn ich draußen beim Kunden bin bekomme ich die Zulage. Wenn ich BR Arbeit im Büro erledige bekomme ich die Zulage nicht.