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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Montagezuschlag - entfällt wenn ich nun BR Arbeit im Büro erledige?

B
Batschen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Wissenden, ich bekomme als Kundendienstmonteur einen Montagezuschlag von 61 Cent die Stunde, wenn ich außerhalb unserer Werkstatt arbeite, mit der Begründung der teureren Verpflegung. Wenn ich nun BR Arbeit im Büro erledige bekomme ich diese 61 Cent nicht da ich mich ja in der Kantine verpflegen könnte. Ich denke aber das ein BR nicht durch seine BR Arbeit benachteiligt werden soll und bin der Meinung mir stehen die 61 Cent pro stunde zu. Wie seht ihr den Fall? für eure Hilfe bin ich wie immer sehr dankbar.

5.60708

Community-Antworten (8)

R
ridgeback

25.08.2008 um 21:24 Uhr

@batschen, in welcher Weise wärst Du denn gegenüber Deinen Kollegen benachteiligt. Ich würde bei Zahlung von 61 Cent pro Std, eine Bevorteilung sehen.

B
Batschen

25.08.2008 um 22:43 Uhr

ja wenn ich die dann bekommen würde fg ne die Kollegen die rausfahren bekommen diese 61 Cent und ich kann ja wenn ich BR Arbeit mache nicht rausfahren also bekomme ich diese 61 Cent nicht

C
carrie

25.08.2008 um 23:07 Uhr

@batschen ridgepack meint es sicher aus einer anderen Sicht. Wenn die 61 cent aus Gründen der teureren Verpflegung bezahlt werden und du die Möglichkeit hast, in der Kantine zu Essen (dann ja wohl billiger?), wäre der Zuschlag sozusagen nicht gerechtfertigt. Du würdest dann ja schließlich mehr Geld für etwas bekommen, was du gar nicht brauchst. Die Kollegen draußen geben bei 8 Stunden Arbeit, vielleicht die 4,88 € für Verpflegung aus, während du dir in der Kantine für 3 € ein Mittagessen leistest.

L
laffo2

25.08.2008 um 23:21 Uhr

Batschen im Basiskommentar zum BetrVG von Klebe 13.Auflage § 37Abs. 2 Kommentar 14 ist dies folgendermaßen dargestellt: Das Arbeitsentgelt-einschl.sämtl.Zulagen, die nicht reinen Aufwendungscharakter(wie z.B. Wegegelder)haben,Prämien-& Akkordlöhne,allg.o.einmalige Zuwendungen u.Ä.-muss so weiter gezahlt werden,als wenn das BR-M.an seinem Arbeitsplatz verblieben wäre. Es wäre jetzt also zu prüfen, ob dieser Zuschlag ein Aufwendungscharakter hat oder nicht. Würdest du Nachtschicht gearbeitet haben & jetzt als BR-V. freigestellt sein, hättest du Anspruch auf Weiterzahlung deiner Nachtschichtzuschläge.

B
Batschen

25.08.2008 um 23:37 Uhr

ok wenn man das so sieht Carrie... aber ich bin ja oft erst gegen 14.00 oder 15.00 Uhr im Büro das heißt ich habe mich draußen verpflegt und komme dann für die BR Arbeit extra in das Büro und kann deswegen draußen nicht weiter arbeiten..verliere dann aber die 61 Cent wegen der BR Arbeit...

C
carrie

26.08.2008 um 02:32 Uhr

@batschen Das müsstest du schon etwas genauer erklären. Wenn du vorher draußen bist, machst du deine reguläre Arbeit und kommst dann ins Büro? Erhälst aber für den Außendienst nicht die 61 cent? Oder nur für die restlichen BR Stunden nicht mehr?

R
ridgeback

26.08.2008 um 03:17 Uhr

@carrie, Du sprichtst mir aus dem Herzen...:-))

B
Batschen

26.08.2008 um 19:33 Uhr

Wenn ich draußen beim Kunden bin bekomme ich die Zulage. Wenn ich BR Arbeit im Büro erledige bekomme ich die Zulage nicht.

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