Freistellungsanspruch wenn Personalstärke dauerhaft unter 200 MA gefallen - entfällt damit auch der Anspruch auf Freistellung eines BRV?
Unsere Personalstärke ist dauerhaft unter die Grenze von 200 MA gefalle. Entfällt damit auch der Anspruch auf Freistellung eines BRV? Und wenn, ab wann?
Community-Antworten (2)
21.01.2007 um 20:36 Uhr
@HSV Sofort! ...wenn nicht der AG bereit ist, was anderes zu äussern!
21.01.2007 um 21:24 Uhr
Hallo! Ich bin sher begeistert von Eurem Frage und Antworden ich werde mich jetzt auch öffter beteiligen den bei uns in der Betriebsrat sind auch dinge wo ich eure Meinung benötige.
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