Hallo Kolleginnen und Kollegen
Könnt ihr mir weiter helfen .
Wir haben eine Mitarbeiterin die mit Sachgrund (Schwangerschaftsvertretung) befristet eingestellt wurde.
Nun ist die Mitarbeiterin die in Elternzeit ist wieder schwanger, gilt dann der Vertrag weiter in der erneuten Schangerschaft oder endet er wenn die Elternzeit der ersten Schangerschaft abläuft.Die Mitarbeiterin soll nach ablaufen ihrer Befristung nicht übernommen werden.