hauptamtlicher BRV automatisch bei Neuwahl wieder??
Hallo Kollg/Innen,
mir stellt sich jetzt die Frage, wenn jemand freigestellt wurde und hauptamtlich BR ausübt, ist er dann automatisch bei Neuwahlen wieder hauptamtlich oder muss das erst wieder beschlossen werden und dem AG überreicht werden? Natürlich voraussgesetzt er/sie wird wieder gewählt, aber davon ist auszugehen. Ich weiss ja, es gilt für die Amtsperiode, aber ich habe dazu nichts genaues gefunden. Rein Logisch isses ja, neu beschließen und gut isses, aber wie läuft das so ab, ist ja Möglich, das es da eine Regelung gibt.
Community-Antworten (2)
22.08.2008 um 12:18 Uhr
@HF Bei jeder Wahl wird neu "gewürfelt" § 26 BetrVG Wahl des Vorsitzenden, § 24 BetrVG Erlöschen der Mitgliedschaft, § 21 BetrVG Amtszeit, § 29 BetrVg Einberufen der Sitzungen.
22.08.2008 um 23:01 Uhr
"wenn jemand freigestellt wurde und hauptamtlich BR ausübt, ist er dann automatisch bei Neuwahlen wieder hauptamtlich..."
Nein!
"muss das erst wieder beschlossen werden und dem AG überreicht werden? "
Ja... der § 38 BetrVG lässt grüßen!
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