Erstellt am 01.03.2006 um 12:17 Uhr von Shiabu
Ein Hauptamtlicher Betriebsrat ist von seiner Tätigkeit im Betrieb freigestellt um sich voll den Aufgaben des Betriebsrates widmen zu können.
Ab 200 Mitarbeiter gibt es 1 hauptamtliches Betriebsratmitglied
Gruß Shiabu
Erstellt am 01.03.2006 um 12:25 Uhr von w-j-l
genauer bitte Shiabu....
Ab 200 AN hat der BR nach §38 BetrVG ANSPRUCH auf mindestens eine Freistellung. Es kann aber trotzdem mehr geben, falls der AG mitspielt.
Gruesse
w-j-l