Erstellt am 30.01.2007 um 17:33 Uhr von w-j-l
13 Cent je Entfernungskilometer oder je Kilometer Wegestrecke?
Du zitierst mit den 30 Cent die steuerliche km-Pauschale.
Gibt es bei euch eine gültige tarifliche oder betriebliche Norm, in der die 13 Cent geregelt sind?
Erstellt am 30.01.2007 um 21:01 Uhr von sonja 2
@ w-j-l
Nein es gibt keine solche regelung , habs mit den 13 Cent so hingenommen obwohl ich glaub ich hätt 0,30 Cent kriegen müssen!
Danke
Erstellt am 01.02.2007 um 01:01 Uhr von w-j-l
Die erste Frage hast Du nicht beantwortet. Falls Du 13 Cent je Kilometer Wegstrecke bekommen hast, dann wären das 26 Cent je Entfernungskilometer (einfache Strecke).
Die 30 Cent hast Du wohl aus der steuerlichen Wertung von Entfernungskilometern.
Ein Beispiel: Im Bundesreisekostenrecht gibt es für solche (nicht angeordnete) Fahrten 22 Cent je Entfernungskilometer. Für angeordnete gibt es etwas mehr.
Deshalb ist die Eingangsfrage schon interessant.
Ich bin mir nicht sicher, ob der AG nicht völlig frei entscheiden kann, ob und wieviel er erstattet, soweit es keine Regelung gibt.
Erstellt am 01.02.2007 um 03:45 Uhr von schwester.s
Oh, welch Pfennig Zählung in der Geldbörse , fahr lieber mit der Bahn dann bekommst du die Fahrkarte Komplett "wieder"
Erstellt am 01.02.2007 um 12:10 Uhr von w-j-l
Sonja will sicher lieber das GELD für die Fahrkarte erstattet bekommen, und nicht die "Fahrkarte komplett wieder"
Es soll übrigens auch in weit entlegenen Gegenden ohne Bus- oder Bahnanschluss Zivilisation geben. Mir wäre es schonauch lästig, wenn ich morgens und mit viel Reisegepäck 15 km zu Fuss zum nächsten Anschluss laufen müßte. Da würde ich auch lieber mit dem Auto fahren.
Erstellt am 01.02.2007 um 21:09 Uhr von sonja 2
Hi zusammen,
ich hatte schon mal ein Seminar, da hab ich 0,30 Cent bekommen...nun bekam ich pro gefahrenen Kilometer aber nur 0,13 Cent vom Arbeitgeber erstattet!
Kann mir jemand sagen wo ich "Info`s" finde -- auf welche Rechtliche Grundlage sich mein Arbeitgeber bezogen haben könnte ?
Mir gehts nicht nur um das Geld sondern ums Prinzip!
Erstellt am 02.02.2007 um 22:30 Uhr von peters
@sonja,
kann es vielleicht sein, dass du nur die Fahrtstrecke erstattet bekommst, die über den üblichen Weg zur Arbeitsstelle hinaus geht?
Erstellt am 04.02.2007 um 11:44 Uhr von Sonja2
@ Ramses II
Lieber Rammes, ich hab meinen Arbeitgeber gefragt, seine Antwort war das sei eine Ausgleichszahlung , die angemessen sei !Meine Frage ist, was hat sich denn seid dem ersten Seminar geändert warum "Zahlt "er wie er Lustig ist! Das "Prinzip" ... es wird doch sicher einheitliche Regelungen geben oder??
Sonst kann doch mein "Arbeitgeber " mit mir machen was er will...macht er ja schon!?
Und Endschuldige bitte wenn ich mich nicht Richtig ausgedrückt hab, ich bin eine Angestellte im Einzelhandel!Nochmal - kennt jemand Link`s wo ich sowas finde?
Erstellt am 04.02.2007 um 14:46 Uhr von waschbär aka weltenbummler