Erstellt am 21.08.2008 um 15:24 Uhr von khel
Hallo Frank,
das kann schon mal passieren. Ist bei uns genauso. Wir haben/hatten bei uns Stellen, die letzten Herbst (Oktober/November) ausgeschrieben wurden, und erst im Juni/Juli hatten wir dazu die Anhörungen auf dem Tisch. Was willst Du machen, wenn dem AG kein/e Bewerber/in geeignet erscheint?
Also mir ist nicht bekannt, dass Stellen nach der Ausschreibung bis zu einem bestimmten Datum besetzt werden *müssen*.
Gruß
khel
Erstellt am 21.08.2008 um 16:21 Uhr von uhu
@Frank
falls GENAU DIESE STELLE vom letzten Herbst besetzt werden soll und sich an der Aufgabenbeschreibung oder den Anforderungen nix ändert, braucht's keine neue Ausschreibung; wenn sich an der Stelle aber auch nur eine Kleinigkeit (Bezeichnung, Voraussetzung, Stundenzahl o.ä.) ändert, dann muß neu ausgeschrieben werden;
Erstellt am 21.08.2008 um 16:50 Uhr von w-j-l
Frank,
Du solltest schon sagen, worauf Du raus willst.
Habt ihr eine BV zur INTERNEN Stellenausschreibung?
Geht es um die Frage, ob der AG die Stelle INTERN neu ausschreiben soll?
Ich denke, wenn der AG zum 1.11.2007 besetzen wollte, und davor intern ausgeschrieben hatte, dann aber gar nicht besetzt hat, dann muss er m.E., wenn er 10 Monate später doch besetzen will neu intern ausschreiben. Dazu reicht es m.E. auch, dass ihr das verlangt, wenn es in der BV nicht geregelt ist.
Wir haben es in unserer BV geregelt: Wenn mangels Bewerbern später als 6 Monate nach Termin besetzt wird, dann muss intern neu ausgeschrieben werden, es sei denn, dass durch laufende, belegbare öffentliche Suche klar ist, dass die Stelle weiterhin besetzt werden sollte.