Frist zwischen Ausschreibung und Besetzung
Hallo, ich hoffe es kann mir jemand helfen. Wir haben eine Betriebsvereinbarung Stellenausschreibung, Sie sagt aber nicht aus wielange die Ausschreibung zählt. Die Ausschreibung sagt eine Stellenbesetzung zum 1.11.2007 aus, nach Aussage des Arbeitgeber gab es keine geeigneten Bewerber, nun möchte er die Stelle zum 1.09.2008 besetzen. Auch im BetrVG § 93 sagt nichts darüber aus.
Community-Antworten (3)
21.08.2008 um 17:24 Uhr
Hallo Frank,
das kann schon mal passieren. Ist bei uns genauso. Wir haben/hatten bei uns Stellen, die letzten Herbst (Oktober/November) ausgeschrieben wurden, und erst im Juni/Juli hatten wir dazu die Anhörungen auf dem Tisch. Was willst Du machen, wenn dem AG kein/e Bewerber/in geeignet erscheint?
Also mir ist nicht bekannt, dass Stellen nach der Ausschreibung bis zu einem bestimmten Datum besetzt werden müssen.
Gruß khel
21.08.2008 um 18:21 Uhr
@Frank falls GENAU DIESE STELLE vom letzten Herbst besetzt werden soll und sich an der Aufgabenbeschreibung oder den Anforderungen nix ändert, braucht's keine neue Ausschreibung; wenn sich an der Stelle aber auch nur eine Kleinigkeit (Bezeichnung, Voraussetzung, Stundenzahl o.ä.) ändert, dann muß neu ausgeschrieben werden;
21.08.2008 um 18:50 Uhr
Frank, Du solltest schon sagen, worauf Du raus willst.
Habt ihr eine BV zur INTERNEN Stellenausschreibung? Geht es um die Frage, ob der AG die Stelle INTERN neu ausschreiben soll?
Ich denke, wenn der AG zum 1.11.2007 besetzen wollte, und davor intern ausgeschrieben hatte, dann aber gar nicht besetzt hat, dann muss er m.E., wenn er 10 Monate später doch besetzen will neu intern ausschreiben. Dazu reicht es m.E. auch, dass ihr das verlangt, wenn es in der BV nicht geregelt ist.
Wir haben es in unserer BV geregelt: Wenn mangels Bewerbern später als 6 Monate nach Termin besetzt wird, dann muss intern neu ausgeschrieben werden, es sei denn, dass durch laufende, belegbare öffentliche Suche klar ist, dass die Stelle weiterhin besetzt werden sollte.
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