Pflicht zur Abmahnung vor Kündigung während der Probezeit?
Hallo,
ist der AG verpflichtet, den AN abzumahnen, bevor er diesen aufgrund seines Verhaltens während der Probezeit kündigt?
Dagegen spricht sicherlich, dass eine Begründung bei einer Kündigung während der Probezeit entbehrlich ist. Dafür spricht aber m.E., dass der BR vor einer Kündigung anzuhören ist und diesem die Gründe darzulegen sind. Ist es insofern nicht auch angebracht, den AN im Vorfeld zu warnen und ihm eine Chance zur Besserung zu geben?
Danke.
Community-Antworten (1)
21.08.2008 um 17:03 Uhr
Es bedarf keiner Abmahnung.
Was erwartest Du denn für die BR Anhörung? Nach der Rechtsprechung des BAG muss der anghehört werden. Anders aber als bei einer Kündigung nach des 6 Monaten Wartezeit aus dem KSchG muss der AG keine obkektiven Tatsachen darlegen sondern es reichen subjektive Werteinschätzungen. Da muss der AG also nicht viel sagen
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