Hallo zusammen,
gerade erreichte mich der Anruf eines Kollegen, der durch seinen Vorgesetzten telefonisch mitgeteilt bekam, dass er evtl. gekündigt werden soll. Dieser Kollege befindet sich aktuell noch in der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen. Seine Probezeit endet am 31.12.2014. Wir, der Betriebsrat, wurden zu dieser beabsichtigten Kündigung noch nicht angehört.
Nun mal hypothetisch: Angenommen, der AG hört heute noch den BR an. Dann haben wir eine Woche Zeit, uns zur Kündigung zu äußern. Mit den Feiertagen endet diese Anhörungsfrist am 29.12.2014, der AG kann somit am 30. dem AN die Kündigung aussprechen. Die Kündigungsfrist beträgt jedoch 2 Wochen, die Kündigung würde somit erst nach dem Ende der Probezeit wirksam. Ist das rechtens? Muss die "Probezeitkündigung" lediglich während der Probezeit ausgesprochen werden oder muss das tatsächliche Ende des Arbeitsverhältnisses auch noch in der Probezeit liegen?
Danke schonmal!