Erstellt am 21.08.2008 um 09:40 Uhr von Mona-Lisa
@klinik,
einen Rechtsanspruch? Woher denn auch?
Der AG benötigt für diesen Job eben nur eine Teilzeitkraft und ob sich daraus irgendwann ne Vollzeitstelle entwickelt, steht wohl in den Sternen.... oder im Hirn des AG's!
Erstellt am 21.08.2008 um 09:40 Uhr von Werner
Wenn der MA sich auf eine Teilzeitstelle bewirbt, hat er/sie, wenn er/sie genommen wird, eine (wie der Name schon sagt) Teilzeitstelle und keine Vollzeit mehr!
Gibt es einen Rechtsanspruch für diesen Mitarbeiter?
Er/Sie braucht sich nicht zu bewerben und schon behält er/sie eine Vollzeitstelle.
Erstellt am 21.08.2008 um 09:51 Uhr von klinik
Ihr wisst aber was ich meine, dass die Teilzeitstelle attraktiver ist als seine jetzige. Er aber seine Vollzeit verlieren würde und in die Teilzeit gehen müsste. Das Argument sich nicht zu bewerben ist ja nett gemeint aber fehlplaziert. Dem MA geht es darum endlich "seine" Stelle zu bekommen worauf er sich schon seit längerer Zeit beworben hat. Ich dachte nur es gäbe da eine Möglichkeit zu, die Teilzeitstelle als Vollzeitstelle anzupassen, speziell für diesen MA.
Erstellt am 21.08.2008 um 09:55 Uhr von Werner
Wenn diese Stelle nur als TZ ausgeschrieben ist muß der AN sich überlegen sich auf seinen Traumjob in TZ zu bewerben oder im jetzigen Job zu verbleiben.
Es gibt keinen Rechtsanspruch.
Erstellt am 21.08.2008 um 09:56 Uhr von Mona-Lisa
@klinik,
dann wird dem Kollegen wohl nicht's anderes übrigbleiben, mit seinen hervorragenden Qualitäten den AG überzeugen, dass er - und nur er - für diese Stelle geeignet ist und es von seinern Verhandlungsfähigkeiten abhängt, dass der AG die Stelle in eine Vollzeitstelle umwandelt.
Aber es ist nun mal so, dass immer noch der AG sagt, mit wem und mit welcher Stundenanzahl die Stelle besetzt wird.
Erstellt am 21.08.2008 um 09:58 Uhr von klinik
Schade dass es so ist wie es ist.