Erstellt am 21.08.2008 um 07:08 Uhr von mainpower
Hallo,
siehe § 40 (2) BetrVG
.......hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.
Wenn das Büro gross genug ist damit Ihr ordentlich eure Betriebsratssitzungen abhalten könnt müsst Ihr das Büro wohl annehmen. Im Gesetzestext steht nicht dass der BR sich ein Büro irgendwo suchen darf.
Ich denke dass in den meisten Fällen das BR-Büro im selben Gebäude ist wie das der GL.
Erstellt am 21.08.2008 um 07:24 Uhr von Kölner
@mainpower
Es gibt aber schon ein paar Urteile, die Deine Aussage widerlegen...
Erstellt am 21.08.2008 um 08:17 Uhr von mainpower
@Kölner,
der Gesetzestext ist doch Eindeutig. Da steht nicht der BR darf, kann, soll sich ein Büro suchen. Aber den Text kennst Du ja. Was sind das für Urteile? Stell sie doch mal ins Forum.
Erstellt am 21.08.2008 um 11:33 Uhr von Kölner
@mainpower
LAG Köln 19.01.2001
Erstellt am 21.08.2008 um 13:35 Uhr von mainpower