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Einladung BR-Sitzung und BR-Protokoll - wieviel Info an die GL ?

T
Trullalla
Jan 2018 bearbeitet

Schon mal vielen Dank im voraus für Eure Antwort. Immer wieder gibt es Diskussionen, ob die GL eine Kopie der BR-Sitzungseinladungen erhalten soll. Unser BR-Vorsitzender schreibt sehr gerne mit Begeisterung zu jedem TOP Anmerkungen, die m.E. die GL oft nichts angehen, deshalb will ich eigentlich nur - wenn überhaupt - die Überschrift der TOP's bekanntgeben. Natürlich sollte die GL im BR-Sitzungsprotokoll dann auch nur zu den TOP's etwas erfahren, die sie betreffen oder zu denen sie teilgenommen hat. Unser BR-Vorsitzender ist jedoch der Meinung, die GL müsse alles wissen, wir hätten nichts zu verbergen. Sehen wir nicht alle so. Kurzum: M.E. reicht es aus, wenn die GL erfährt (und das muss sie ja), dass eine BR-Sitzung stattfindet, wer daran teilnimmt und wie lange sie voraussichtlich dauert.

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Community-Antworten (6)

J
Jube

20.08.2008 um 17:05 Uhr

@Trullalla, Du hast Recht, vieles geht die GL nichts an. Wir laden die GF mit gesonderter Einladung in die Sitzung und es gibt dann ein gesondertes Protokoll über die gemeinsame Sitzung, das sie dann auch bekommt. Andere Infos werden in Schreiben oder per Email gegeben.

C
carrie

20.08.2008 um 17:13 Uhr

@Trullalla Die GL hat nur das Recht, zu den Punkten bei denen sie anwesend waren einen Auszug des Protokolls zu erhalten. Das sie auch eine Sitzungseinladung bekommen, die so aufgebaut ist wie bei allen anderen Mitgliedern, ist mir neu. Wenn dann schickt man an die GL ein separates Schreiben mit dem Tagespunkt, zu dem sie geladen sind. Die GL müsse alles wissen, ist eine merkwürdige Aussage. BR Sitzungen sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt (§ 30 BetrVG) Durch den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit soll Vertrauen, Offenheit und Tranzsparenz bezogen auf das BR Gremium geschützt werden. Zu lesen im Kommentar!

M
Mona-Lisa

20.08.2008 um 17:17 Uhr

@Trullalla, worüber diskutiert ihr denn eigentlich? TOP's gehen den AG nicht's an, Protokolle schon gleich gar nicht's, ausser den Punkten, bei denen der AG anwesend war, Beginn und Anfangszeiten sind auch nicht "zu melden", wenn ihr z. B. am Jahresanfang fest eingeplante Sitzungstage habt (die ihr dann auch der GL bekanntgegeben habt) Über jede andere sonstige Sitzung/Ausschusssitzungen ist die GL zu informieren, klar!

Euer BRV hat wohl ein SEHR vertrautes Verhältnis zur GL........

§ 30 BetrVG - III. Unterrichtung des Arbeitgebers! Damit dürfte es kein Problem mehr sein, eine gerade Linie zu ziehen und unnötigen Diskussionen aus dem Weg gehen...........

S
Silence

20.08.2008 um 18:05 Uhr

@alle

wäre das nicht schon fast eine grobe Pflichtverletzung nach §23 BetrVG die ein Amtsenthebungsverfahren rechtfertigen kann? Fitting §23 Seite 454 Rn 19: Als grobe Pflichtverletzung kommt in Betracht: -Rücksichtslose Preisgabe von vertraulichen - unter Ausnutzung oder doch auf Grund der BREigenschaft erlangten - Informationen oder Kenntnissen an den ArbGeb. (LAG München)???

M
mic34

20.08.2008 um 23:46 Uhr

Hallo Trullalla,

wo gibs denn sowas, die GL über die Tagesordnung von BR Sitzungen zu informieren? Bekommt ihr auch eine Tagesordnung zu Sitzungen die die GL unter sich abhält?

Ich denke euer BRV sollte noch mal mit BR1 anfangen.

Gruß

U
uhu

25.08.2008 um 15:06 Uhr

ich sag' nur ...trullalla

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