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BR-Mitbestimmung bei Einsatz von Software für Fuhrpark ?

R
RosKaa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ist der BR mitbestimmungspflichtig, wenn sich die Buchhaltung bei der Verwaltung des Fuhrparks als Arbeitserleichterung eine entsprechende Software zulegt?

Gruß RosKaa

4.05202

Community-Antworten (2)

C
Chef

19.08.2008 um 17:43 Uhr

Hi,

ja sicher, es ist ja die einführung neuer Abeitsmittel die zudem noch den gesamten Arbeitsablauf ändern. Sowas kann sogar dahin führen das eventuell durch die "Arbeitserleichterung" Stellen zu Halbtagsjobs verfallen oder gar ganz wegfallen.

Gruß Chef

K
klinik

19.08.2008 um 17:43 Uhr

@RosKaa,

ja ist es. Schau mal unter § 87 Rz. 233 BetrVG im Fitting nach.

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