BR-Mitbestimmung bei Einsatz von Software für Fuhrpark ?
Hallo zusammen,
ist der BR mitbestimmungspflichtig, wenn sich die Buchhaltung bei der Verwaltung des Fuhrparks als Arbeitserleichterung eine entsprechende Software zulegt?
Gruß RosKaa
Community-Antworten (2)
19.08.2008 um 17:43 Uhr
Hi,
ja sicher, es ist ja die einführung neuer Abeitsmittel die zudem noch den gesamten Arbeitsablauf ändern. Sowas kann sogar dahin führen das eventuell durch die "Arbeitserleichterung" Stellen zu Halbtagsjobs verfallen oder gar ganz wegfallen.
Gruß Chef
19.08.2008 um 17:43 Uhr
@RosKaa,
ja ist es. Schau mal unter § 87 Rz. 233 BetrVG im Fitting nach.
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