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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Seminarteilnahme

M
MarWin
Nov 2016 bearbeitet

Der BR hat via Beschluss für BRV & Stellvertreter Seminarteilnahme BetrVG2 reserviert und die Buchung bei der Geschäftsleitung beantragt. Nun ist einer der beiden Geschäftsleiter hingegangen, hat die Reservierung storniert (aufgrund der Kosten) und hat das Seminar neu gebucht, das ganze heimatnah und unter Verweigerung der Verpflegungskosten zur Unterschrift dem BRV & seinem Stellvertreter vorgelegt. Die Reservierungsbestätigungen sind in der Anrede an die BRM gerichtet, gesendet wurden diese aber an die Emailadresse des Geschäftsführers. Muss der BR dieses Verhalten dulden / hinnehmen / akzeptieren? Wer hat mit solch einem Problem bereits welche Erfahrungen gemacht?

3.232012

Community-Antworten (12)

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Irmgard

27.04.2012 um 20:14 Uhr

dann kann der geschäftsleiter das seminar auch besuchen

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Globus

27.04.2012 um 20:29 Uhr

MarWin darf ich fragen bei welchem "Saftladen" ihr gebucht habt? Ein vernünftiger Seminaranbieter storniert nciht aufgrund einer Email, Falx oder sonst was vom Arbeitgeben. Eigentlich solltet ihr also die mal stramm stehen lassen und fragen wie ihr zu dem euch zustehenden Seminar kommt...

Dennoch ist es leider so, dass der AG euch ärgern könnte - mehr dazu möchte ich aber heir und jetzt nciht schreiben...

Nachtrag: Außerdem bucht nciht der AG sondern ihr - er muß lediglich die Kostenübernahme abzeichnen - aber lange nciht alle Seminaranbieter bestehen darauf...

B
BRMetall

27.04.2012 um 20:51 Uhr

Globus

selbstverständlich stoniert ein Veranstalter auf Anruf/ Mail des AG. Denn sie wollen keinen Stress mit der Rechnung. Wenn dann ein AG sagt Sorno oder ich zahke nicht, storniert der Veranstalter.

Weiter muss der AG auch nicht die Kostenübernahme abzeichnen. Im Gegenteil er kann sogar die Zahlung der Rechnung verweigern, dann hält sie der Veranstalter an den Auftraggeber/BR und der hat den Stress.

Daher gibt es inzwischen einige Anbieter welche entweder grundsätzlich oder bei speziellen AG nur einen Seminarplatz anbieten wenn der Ag doch unterschreibt vor dem Seminar.

G
Globus

27.04.2012 um 20:59 Uhr

BRMetall das ist ja wohl nciht dein Ernst, oder?

Bei einem solchen Anbieter, der mir dann nciht mal hilft zu meinem Betriebsverfassungsrechlichen Recht zu kommen - ganz ehrlich, auf solche einen Anbieter könnte ich verzichten.

Weil, dann wäre es ein Anbieter, der nur das Geld sieht und nciht das, wofür Betriebsräte stehen...

B
BRMetall

27.04.2012 um 21:41 Uhr

Globus

in welcher Welt lebst Denn Du?? Seminare sind Geschäftsleute die wollen Unsazt machen. Sie sind also nicht da um die Probelme der BR in den Betrieben zu lösen, außer durch Hilfstellung im Rahmen von Schulungen.

BR/BRM sollten die Rechtslage kennen und auch wie man handeln kann. Denn es lässt sich ja alles einfach auch sehr vielfach im Web nachlesen.

G
Globus

27.04.2012 um 21:54 Uhr

"in welcher Welt lebst Denn Du?? Seminare sind Geschäftsleute die wollen Unsazt machen. Sie sind also nicht da um die Probelme der BR in den Betrieben zu lösen, außer durch Hilfstellung im Rahmen von Schulungen."

Wie gut, dass ich da mitunter andere Erfahrungen sammeln durfte :-D

I
Irmgard

27.04.2012 um 22:08 Uhr

wenn ein seminaranbieter mehrfach nicht nur sein geld nicht bekommt, sondern auch auf den kosten sitzen bleibt, kann das schnell mal um eine existenz gehen.

G
Globus

27.04.2012 um 22:14 Uhr

Ja, durchaus. Wie nennen wir BR das noch mal? Unternehmerisches Risiko. Aber das meinte ich doch nciht - es geht doch darum was oder wie ein Solches Unternehmen agiert. Wenn es Geld verdienen möchte, und seinen sinn des darseins nicht außer augen verliert, hilft es den Gremien, richtige Beschlüsse zu fassen so dass alles andere dann eigentlich Nebensache sein sollte. Es gibt Seminaranbieter, die ein Seminar absagen wenn nciht mindestens 10 Leute dran teilnehmen, es gibt auch solche, die es nciht ausfallen lassen bei 3 oder 4 Leuten die dran teilnehmen...

Die Frage ist immer die gleiche: wo fühlt man sich am besten aufgehoben als BRM...

M
MichaelQ

28.04.2012 um 10:25 Uhr

Guten Morgen !

Natürlich kann der AG, wen zum gleichen Termin und der gleiche Anbieter, dieses Seminar Heimatnah anbietet. Aber nur dann. Das der AG eigenmächtig ohne Beschluss des BR ´s Seminare bucht finde ich sehr eigenartig.

G
gironimo

28.04.2012 um 11:17 Uhr

Also MarWin,

der BR brauht natürlich nicht akzeptieren, was der AG da gemacht hat.Ich würde an Deiner Stelle - schon wegen der fehlenden vertrauensvollen Zusammenarbeit des Arbeitgebers - auf das vom BR gebuchte Seminar bestehen.

Wie hier schon diskutiert wurde, gibt es natürlich Unterschiede bei den Seminaranbietern. Trotzdem gehe ich davon aus, dass sie Ärger mit dem AG gewohnt sind und Euch sicherlich auch mit Ratschlägen weiter helfen können. Notfalls hilft leider nur der Rechtsweg.

K
kassenwart

28.04.2012 um 16:47 Uhr

globus,

was hat die Hilfe beim richtigen Beschluss mit dem Handeln des AG und vor allem der Weigerung eine Kostenuebernahmeetklaerung zu unterschreiben zu tun?

Das dieses zwei vollkommen unterschiedliche Dinge sind sollte auch Dir bekannt sein.

G
Globus

28.04.2012 um 18:49 Uhr

wie gut, dass es gironimo auf den Punkt gebracht hat :-D

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