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BR Wahl § 13 Abs. 2 Nr. 1 fristlose Kündigung eines Wahlbewerbers

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Dirka
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

ich hoffe Ihr könnt mir folgende Fragen beantworten:

Wir führen eine BR Wahl (Listenwahl) gemäß § 13 Abs. 2 Nr.1 durch und die Wahl findet am 27.08.08 statt. Am 19.08.08 ist der leste Termin, um die Briefwahlunterlagen zu versenden.

Am 16.08.08 ist ein Kollege des Diebstahls überführt worden, der ein Geständniss abgelgt hat. (fristlose Kündigung)

Der Kollege ist Wahlbewerber und belegt den 1. Platz auf seiner Liste. Des weiteren wurde aus seinem Namen und den Namen des 2., dass Listenkennwort gebildet. (6 Wahlbewerber auf der Liste)

Wie ist nun bezüglich der Liste zu Verfahren bzw. was ist zu Beachten?? Die Stimmzettel sind hergestellt. Müssen neue erstellt werden?

Dank im Voraus

7.01207

Community-Antworten (7)

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Mecki

18.08.2008 um 17:52 Uhr

Hallo Dirka,

siehe § 103 Betr.VG. Danach ist zu verfahren.

Grüße von Mecki

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Peanuts

18.08.2008 um 19:57 Uhr

"Am 16.08.08 ist ein Kollege des Diebstahls überführt worden, der ein Geständniss abgelgt hat. (fristlose Kündigung) "

Beeindruckend! Samstags geklaut und bereits am Montag fristlos gekündigt ... und das Ganze mit Anhörung des BRs oder hattet Ihr noch gar keine Sitzung?

"Wie ist nun bezüglich der Liste zu Verfahren bzw. was ist zu Beachten?? Die Stimmzettel sind hergestellt. Müssen neue erstellt werden?"

Reicht der Kollege eine Kü´schutzklage ein oder hat die schon eingereicht?

M
Mainpower

19.08.2008 um 09:57 Uhr

@peanuts, tu doch nicht so Weltfremd. Kollege arbeitet im Einzelhandel. Samstags gearbeitet und geklaut. Erwischt worden. Montags kommt er zur Arbeit und bekommt seine fristlose Kündigung. Zeitgleich bekommt der BR die Anhörung zur fristlosen Kündigung. Aus solch einem Grund ist die Kündigung eben schnell und Zeitnah ausgesprochen.

M
Mona-Lisa

19.08.2008 um 11:09 Uhr

@mainpower, dann sollte wenigstens die Anhörung (wenn schon die 3 Tage Frist nicht in Anspruch genommen wurden) nicht vor der Kündigungsübergabe stattgefunden haben....... Da bist du doch sicher der gleichen Meinung, oder?

@Dirka, habt ihr mit dem Kollegen selbst gesprochen, oder stammt die Aussage (Geständnis!) von der GL?

M
Mona-Lisa

19.08.2008 um 11:35 Uhr

@Dirka, ach ja, dir ging es ja um die BR-Wahl..... Ab Einreichung der Listen beim Wahlvorstand könnt ihr nicht's mehr verändern! Es läuft alles seinen Weg und sollte der Kollege (was auf dem ersten Listenplatz ziemlich sicher der Fall sein wird) gewählt werden, rückt nach der Auszählung eben der nächste von der Liste nach. Dabei kommt es auch noch darauf an, ob er eine Kündigungsschutzklage einreicht (3 Wochen Zeit!) und wie der entscheidet.......

D
Dirka

19.08.2008 um 12:01 Uhr

@all

Danke für die Hilfe.

Der Kollege hat am selben Tag selbst gekündigt und wurde von der GL zeitgelich vorsorglich fristlos gekündigt.

Es ist in der Tat so, dass an der Liste nichts geändert werden darf. Habe mich rechtlich beraten lassen.

Nochmals DANKE!

P
Peanuts

19.08.2008 um 22:27 Uhr

"...und wurde von der GL zeitgelich vorsorglich fristlos gekündigt. "

Interessant... GL kündigt, ohne den BR angehört zu haben und der Kollege hat seine Kündigung noch am Samstag postwendend schriftlich eingereicht???

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass dieses Kapitel noch nicht abgeschlossen ist!

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