Erstellt am 17.08.2008 um 11:10 Uhr von Mona-Lisa
@Hörnchen,
§ 29 BetrVG - IV. Die Sitzungen auf Antrag, mit Kommentierung!
Wenn ein BR-Mitglied verhindert ist, muss der BRV Ersatz laden, ob ihm das nun in den Kram passt oder nicht.
Interessant wäre jetzt vielleicht, warum ihr den Vorsitzenden abwählen wollt.........
Erstellt am 17.08.2008 um 14:21 Uhr von peanuts
Ihr seid 5, den BRV wollt Ihr nicht mehr, 2 Ersatzmitglieder können nicht gewählt werden (dürfen aber abstimmen & wählen) >> bleiben 2 übrig, die den Vorsitz wohl gerne übernehmen würden.
Verdammt schlechter Stil, wenn man so versucht, die Gunst der Stunde für sich ausnutzen zu wollen! Ich nehme doch an, dass Euch zumindest eines der Ersatzmitglieder wohl gesonnen ist...
Erstellt am 17.08.2008 um 14:28 Uhr von Mona-Lisa
@peanuts,
scheint mir in "Hörnchen's" Fall gar kein so schlechter Stil zu sein! Wenn ein(e) BRV solche dummes Zeug von sich gibt, sollte man schon mal über eine Abwahl nachdenken!
Erstellt am 17.08.2008 um 14:52 Uhr von Immie
"wie unsere BR Vorsitzenden ihre Arbeit leisten "
...ist doch klasse, wenn man gleich mehrere davon hat.