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Abwahl des Vorsitzenden

H
Hörnchen
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen ihr Lieben!Wir sind eine großbäckerei und ich bin BR Mitglied.Wir haben ein 5er gremium und ich sowie ein BR Kollege sind gar nicht einverstanden wie unsere BR Vorsitzenden ihre Arbeit leisten und haben jetzt den Antrag gestellt auf Abwahl des Vorsitzenden.Der Antrag wurde abgelehent mit der Begründung das 2 der festen BR Mitglieder sich im Urlaub befinden und bei so etwas die Ersatzmitglieder nicht mitstimmen dürfen.Ich find darüber kein Hinweis im BetrVG.Vielleicht könnt ihr mir ja dabei helfen!

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Community-Antworten (4)

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Mona-Lisa

17.08.2008 um 13:10 Uhr

@Hörnchen, § 29 BetrVG - IV. Die Sitzungen auf Antrag, mit Kommentierung!

Wenn ein BR-Mitglied verhindert ist, muss der BRV Ersatz laden, ob ihm das nun in den Kram passt oder nicht. Interessant wäre jetzt vielleicht, warum ihr den Vorsitzenden abwählen wollt.........

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Peanuts

17.08.2008 um 16:21 Uhr

Ihr seid 5, den BRV wollt Ihr nicht mehr, 2 Ersatzmitglieder können nicht gewählt werden (dürfen aber abstimmen & wählen) >> bleiben 2 übrig, die den Vorsitz wohl gerne übernehmen würden.

Verdammt schlechter Stil, wenn man so versucht, die Gunst der Stunde für sich ausnutzen zu wollen! Ich nehme doch an, dass Euch zumindest eines der Ersatzmitglieder wohl gesonnen ist...

M
Mona-Lisa

17.08.2008 um 16:28 Uhr

@peanuts, scheint mir in "Hörnchen's" Fall gar kein so schlechter Stil zu sein! Wenn ein(e) BRV solche dummes Zeug von sich gibt, sollte man schon mal über eine Abwahl nachdenken!

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Immie

17.08.2008 um 16:52 Uhr

"wie unsere BR Vorsitzenden ihre Arbeit leisten " ...ist doch klasse, wenn man gleich mehrere davon hat.

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