Erstellt am 16.08.2008 um 08:34 Uhr von nicoline
Hallo sana 33
der Betriebsrat ist für alle Mitarbeiter da!
§ 75 Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
(1) Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt.
(2) 1Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. 2Sie haben die Selbständigkeit und Eigeninitiative der Arbeitnehmer und Arbeitsgruppen zu fördern.
Erstellt am 16.08.2008 um 08:41 Uhr von ttact
Der BR ist die Interessensvertretung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - egal ob Gewerkschaftsmitglied oder nicht, egal ob man ihn überhaupt (mit)gewählt hat oder nicht.
Erstellt am 16.08.2008 um 12:09 Uhr von paludes
Der Betriebsrat ist grundsätzlich für alle Mitarbeiter da. Auch für die Trittbrettfahrer die sonst mit nichts was zu tun haben wollen.
Erstellt am 16.08.2008 um 13:14 Uhr von peanuts
Selbstverständlich hat ein BR ALLE ArbeitnehmerInnen im Betrieb zu vertreten!
à propos Trittbrettfahrer!
Gibt es eigentlich eine zuverlässige Statistik darüber, wie viele Gewerkschaftsmitglieder ihre Beiträge in korrekter Höhe bezahlen und wie viele Gewerkschaftsmitglieder ein niedrigeres Einkommen angeben, um bei ihren Mitgliedsbeiträgen zu sparen? Sind das nicht auch Trittbrettfahrer?
Auch der Anteil von Trittbrettfahrern in Betriebsräten wäre einmal eine nähere Betrachtung wert! Ich kenne jedenfalls keinen BR, in welchem Rechte und Pflichten von ALLEN BRM wahr genommen werden. Naja, zumindest wird die Hand bei Abstimmungen erhoben oder auch nicht.
Und wenn (tarifgebundene) Arbeitgeber Tarifleistungen freiwillig an "Nicht-Organisierte" weiter geben, muss/soll man die Annahme dieser Vereinbarung etwa aus moralischen Gründen verweigern?
Mich nervt der Vorwurf "Trittbrettfahrer" an! Und NIEMAND muss sich als Gewerkschaftsmitglied outen, auch nicht dem BR gegenüber!
Erstellt am 16.08.2008 um 19:47 Uhr von jotim
@all!
Den Spruch kenn ich leider nur zu gut!
Damit sägen manche BR der Gewerkschaft und besonders dem BR (als System) den Ast ab! Der Gewerkschaft wird damit jedenfalls kein Gefallen getan!
Erstellt am 16.08.2008 um 19:58 Uhr von sana33
Vielen Dank für die Antworten.
Es ist halt so, das ich vor 2 Wochen einen Rat / Hilfe vom BR brauchte. Als erster Satz kam sofort die Frage, ob ich bereits bei der IGM Mitglied bin. Ich sagte nein und solle bitte nächste Woche vorbei kommen, da das BR-Mitglied momentan keine Zeit hätte! Bin aber nicht mehr hin, dachte mir lieber ich hab ne eigene Klappe um mich zu verteidigen.
Leider hatte ich von anderen Mitarbeiter das gleiche erzählt bekommen. Warum wird man als nicht IGM Mitglied in dieser Hinsicht benachteiligt?
Erstellt am 16.08.2008 um 20:05 Uhr von Alexa
Hallo Sana33,
wenn man hier nur die drei bis fünf wahrscheinlichsten Gründe für solch ein Verhalten aufzählen würde, könnte man sich hier gleich verabschieden... Macht macht sexy - und bei Gewerkschaften gehts eben (leider auch oft nur) um Macht und Geld.
Vielleicht kannst Du Dir jetzt selbst die 3 - 5 Gründe denken... ;-)
Was mich freut ist Deine "Robustheit" - mit eigener Meinung. Nur kann es halt auch mal ohne dass Du das weist Entscheidungen beim BR geben, die dann eben für Dich anders ausfallen.
Daher würde ich das Erlebte bei der nächsten Betriebsversammlung laut und deutlich ansprechen. Die Frage so wie hier stellen und vielleicht auch einige der Argumente aus den Antworten dem BR um die Ohren hauen. Letztlich müsste auch der Arbeitgeber (§ 75) an solche einem Verhalten "interessiert" sein.
Viel Erfolg!