Erstellt am 15.08.2008 um 10:33 Uhr von carrie
@mikel
können sich die lieben Kleinen nicht einigen?
Erstellt am 15.08.2008 um 10:35 Uhr von mikel
das war eine frage. aber danke für die wertvolle hilfe @carrie ;-)
Erstellt am 15.08.2008 um 10:39 Uhr von Bambi
Hallo mikel,
nein kann er nicht.
Erstellt am 15.08.2008 um 10:39 Uhr von carrie
@mikel
Schon klar ;-)
Für die Wahl des Vorsitzenden der JAV gilt ebenso der § 26 BetrVG, sie wählen also selbst. Was gibt es denn genau für Probleme?
Erstellt am 15.08.2008 um 10:40 Uhr von mike
wer entscheidet dann im "Streitfall"??? das los?
Erstellt am 15.08.2008 um 10:42 Uhr von mikel
probleme gibt es keine diese frage haben uns Azubis gestellt. wir wissen ja auch nicht alles.
Erstellt am 15.08.2008 um 10:43 Uhr von Mona-Lisa
@mikel,
da hat der Betriebsrat nicht's, aber auch gar nicht's reinzureden!
Nach der JAV Wahl findet die konstituierende Sitzung statt und da wählt ihr euren Vorsitzenden!
Was habt ihr denn für einen Streitfall?
Erstellt am 15.08.2008 um 10:46 Uhr von Bambi
Hallo mikel,
kommt darauf an wieviele JAV`s ihr habt.
Bei zwei JAVM die Stimmen der Wähler,
bei mehr als zwei JAVM alle JAVM in der Sitzung.
Erstellt am 15.08.2008 um 10:46 Uhr von Mona-Lisa
@mikel,
wie gross ist denn eure JAV?
Erstellt am 15.08.2008 um 11:35 Uhr von Bonita
Bambi!
Deine Antwort verstehe ich nicht so ganz. Gem § 62 BetrVG ist doch gabz klar, wie viele JAV gewählt werden. Klar, bei 5 - 20 AZUBI 1 JAV, dann ist natürlich eindeutig, wer der Vorsitzende ist. Bei Mehr AZUBI stellt das Gesetz eigentlich sicher, dass es eine ungerade Zahl JAV gibt, eigentlich eine gute Ausgangsposition für eindeutige Abstimmungsergebnisse.
Wenn natürlich z.B. alle 3 JAV kandidieren und sich jeder selbst wählt, gibt es irgendwie eine ziemlich unauflöslichen Knoten. Dann kann der Wahlvorstand (BR-Mitglieder?) allerdings auch nur moderierend eingreifen. Der BR kann auf keinen Fall den Vorsitzenden selbst bestimmen (das wäre ja wohl auch das letzte!)
Erstellt am 15.08.2008 um 11:37 Uhr von Mona-Lisa
@Bonita,
der Wahlvorstand hat aber mit der Konstituierung nicht's mehr zu tun........
Erstellt am 15.08.2008 um 11:43 Uhr von Bambi
Hallo Bonita,
okay das mit "zwei" JAVM war verwirrend ausgedrückt.
Bei einer einköfpigen JAV entscheiden die Wählerstimmen.
Mit dem "zweiten" JAVM war der/die Vertretung gemeint.
Erstellt am 15.08.2008 um 23:01 Uhr von peanuts
"Bei einer einköfpigen JAV entscheiden die Wählerstimmen."
Schade, dass es in einer einköpfigen JAV kein/e Vorsitzende/n gibt!
"Wenn natürlich z.B. alle 3 JAV kandidieren und sich jeder selbst wählt, gibt es irgendwie eine ziemlich unauflöslichen Knoten."
Dann wird der Wahlvorgang wiederholt und bei einer erneuten Stimmengleichheit wird gelost!
Oder es wird direkt gelost!