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BR - Mitbestimmung bei JAV

M
mikel
Nov 2016 bearbeitet

Kann der Betriebsrat im zweifelsfall bestimmen wer den Vorsitz der JAV übernimmt?

8.724013

Community-Antworten (13)

C
carrie

15.08.2008 um 12:33 Uhr

@mikel können sich die lieben Kleinen nicht einigen?

M
mikel

15.08.2008 um 12:35 Uhr

das war eine frage. aber danke für die wertvolle hilfe @carrie ;-)

B
Bambi

15.08.2008 um 12:39 Uhr

Hallo mikel, nein kann er nicht.

C
carrie

15.08.2008 um 12:39 Uhr

@mikel Schon klar ;-) Für die Wahl des Vorsitzenden der JAV gilt ebenso der § 26 BetrVG, sie wählen also selbst. Was gibt es denn genau für Probleme?

M
mike

15.08.2008 um 12:40 Uhr

wer entscheidet dann im "Streitfall"??? das los?

M
mikel

15.08.2008 um 12:42 Uhr

probleme gibt es keine diese frage haben uns Azubis gestellt. wir wissen ja auch nicht alles.

M
Mona-Lisa

15.08.2008 um 12:43 Uhr

@mikel, da hat der Betriebsrat nicht's, aber auch gar nicht's reinzureden! Nach der JAV Wahl findet die konstituierende Sitzung statt und da wählt ihr euren Vorsitzenden!

Was habt ihr denn für einen Streitfall?

B
Bambi

15.08.2008 um 12:46 Uhr

Hallo mikel, kommt darauf an wieviele JAV`s ihr habt. Bei zwei JAVM die Stimmen der Wähler, bei mehr als zwei JAVM alle JAVM in der Sitzung.

M
Mona-Lisa

15.08.2008 um 12:46 Uhr

@mikel, wie gross ist denn eure JAV?

B
Bonita

15.08.2008 um 13:35 Uhr

Bambi!

Deine Antwort verstehe ich nicht so ganz. Gem § 62 BetrVG ist doch gabz klar, wie viele JAV gewählt werden. Klar, bei 5 - 20 AZUBI 1 JAV, dann ist natürlich eindeutig, wer der Vorsitzende ist. Bei Mehr AZUBI stellt das Gesetz eigentlich sicher, dass es eine ungerade Zahl JAV gibt, eigentlich eine gute Ausgangsposition für eindeutige Abstimmungsergebnisse.

Wenn natürlich z.B. alle 3 JAV kandidieren und sich jeder selbst wählt, gibt es irgendwie eine ziemlich unauflöslichen Knoten. Dann kann der Wahlvorstand (BR-Mitglieder?) allerdings auch nur moderierend eingreifen. Der BR kann auf keinen Fall den Vorsitzenden selbst bestimmen (das wäre ja wohl auch das letzte!)

M
Mona-Lisa

15.08.2008 um 13:37 Uhr

@Bonita, der Wahlvorstand hat aber mit der Konstituierung nicht's mehr zu tun........

B
Bambi

15.08.2008 um 13:43 Uhr

Hallo Bonita, okay das mit "zwei" JAVM war verwirrend ausgedrückt. Bei einer einköfpigen JAV entscheiden die Wählerstimmen. Mit dem "zweiten" JAVM war der/die Vertretung gemeint.

P
Peanuts

16.08.2008 um 01:01 Uhr

"Bei einer einköfpigen JAV entscheiden die Wählerstimmen."

Schade, dass es in einer einköpfigen JAV kein/e Vorsitzende/n gibt!

"Wenn natürlich z.B. alle 3 JAV kandidieren und sich jeder selbst wählt, gibt es irgendwie eine ziemlich unauflöslichen Knoten."

Dann wird der Wahlvorgang wiederholt und bei einer erneuten Stimmengleichheit wird gelost! Oder es wird direkt gelost!

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