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Betriebsvereinbarung Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld - kann diese Vereinbarung den bestehenden Arbeitsvertrag aufheben?

A
Albert
Jan 2018 bearbeitet

Es soll eine neue Betriebsvereinbarung unterzeichnet werden, die das Urlaubsgeld (im Arbeitsvertrag festgeschrieben) und das Weihnachtsgeld (auf freiwilliger Basisw) durch eine Prämie abhängig von der monatlichen Ausbringung ersetzt werden, kann diese Vereinbarung den bestehenden Arbeitsvertrag aufheben.

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Community-Antworten (4)

R
Rollie

04.07.2006 um 14:06 Uhr

Zumindenst hinsichtlich dem im AV definierten Urlaubsgeld hätte ich Zweifel an der Wirksamkeit einer solchen BV.

D
DocPille

04.07.2006 um 14:10 Uhr

Hallo,

Betriebsvereinbarung kann vertragliche Regeln nicht verschlechtern
Mainz (dpa) - Eine Betriebsvereinbarung kann die vertraglich festgelegten Arbeitsbedingungen eines Beschäftigten nicht verschlechtern. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil. Vielmehr könnten die vertraglichen Regelungen nur einvernehmlich mit dem Mitarbeiter abgeändert werden (Az.:7 Sa 341/04).

Das Gericht gab damit der Klage einer Kassiererin gegen ihren Arbeitgeber statt. Die Klägerin hatte in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart, dass sie nur in zwei Schichten, und zwar im Rhythmus zwei Frühschichten, eine Spätschicht arbeiten müsse. In einer Betriebsvereinbarung wurde ein Drei-Schichten-Modell beschlossen. Die Klägerin weigerte sich unter Hinweis auf den Arbeitsvertrag, diese Vereinbarung zu akzeptieren.

Das LAG sah die Weigerung als berechtigt an. Weder das Weisungsrecht des Arbeitgebers noch eine Betriebsvereinbarung hätten dann unmittelbaren Einfluss auf den Arbeitsvertrag, wenn sie sich für den Beschäftigten nachteilig auswirkten.

K
Kölner

04.07.2006 um 14:40 Uhr

Wie seid Ihr denn drauf? BV über Weihnachts- und Urlaubsgeld?

D
DocPille

04.07.2006 um 14:54 Uhr

@Kölner

Natürlich nicht,habe mich mal wieder unzureichend ausgedrückt:

Diese BV ist ungültig,Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen können nicht Gegenstand einer BV sein. Diese Vorschrift gilt unabhängig davon,ob der AG tarigebunden ist oder nicht. Ausnahme:der TV lässt den Abschluss ergänzender BV'S ausdrücklich zu(§77 Abs.3 BetrVG).

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