Hallo!

Wir hatten unsere Betriebsratswahl und es hat alle gut funktioniert. Ich bereite als Wahlvorstandsvorsitzender gerade die konstituierende Sitzung vor. Jetzt habe ich noch zwei Fragen.

1. Müssen die Wahlzettel auch bis Ende der Amtszeit des neuen Betriebsrats aufgehoben werden oder können die Stimmzettel vernichtet werden?
2. Wir haben eine Briefwahlunterlage ohne die Persönliche Erklärung erhalten, die Stimme wurde als ungültig erklärt. Müssen wir diesen ungeöffneten Wahlumschlag auch aufheben oder kann er wie die zu spät eingegangen Briefwahlunterlagen, vier Wochen nach Aushang des Wahlergebnisses, vernichtet werden?
Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir Helfen könntet.