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Stimmzettel aufheben - Briefwahlunterlage aufheben?

K
KurtLOD
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Wir hatten unsere Betriebsratswahl und es hat alle gut funktioniert. Ich bereite als Wahlvorstandsvorsitzender gerade die konstituierende Sitzung vor. Jetzt habe ich noch zwei Fragen.

  1. Müssen die Wahlzettel auch bis Ende der Amtszeit des neuen Betriebsrats aufgehoben werden oder können die Stimmzettel vernichtet werden?
  2. Wir haben eine Briefwahlunterlage ohne die Persönliche Erklärung erhalten, die Stimme wurde als ungültig erklärt. Müssen wir diesen ungeöffneten Wahlumschlag auch aufheben oder kann er wie die zu spät eingegangen Briefwahlunterlagen, vier Wochen nach Aushang des Wahlergebnisses, vernichtet werden? Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir Helfen könntet.
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Community-Antworten (1)

K
Kölner

27.03.2014 um 20:02 Uhr

Alles schön u8nd sauber in einen Ordner packen, den ganzen Salmon zum neugewählten BR tragen, quittieren lassen und an die Aufbewahrungsfrist erinnern. Fertig!

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