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unbefristeter Arbeitsvertrag

T
thomas
Jan 2018 bearbeitet
  • Wichtig- Einen schönen guten Abend zusammen. Brauche ganz dringend und schnell eine Antwort.
  • Ein Mitarbeiter hat für 1 Jahr einen befristeten Arbeitsvertrag, und er wird nicht übernommen.Sein Vertrag endet am 20.08.2008. Er hat noch 15 Tage Resturlaub. Muss er den Resturlaub vorher nehmen, bevor der Vertrag ausläuft? Was passiert, wenn er ihn nach dem Ende des Vertrages bzw. am 18.08.2008 nimmt? Kommt er somit dann automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag? Danke Euch für eine schnelle Antwort, da ich selbst ab nächste Woche in Urlaub gehe.
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Community-Antworten (1)

R
ridgeback

15.08.2008 um 00:43 Uhr

@Thomas, kann der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten § 7 Abs. 4 BUrlG. Das Arbeitsverhältnis endet demnach am 20.08.08

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