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Wehrdienst/Befristung

P
Pickelchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallöchen, wenn ein Mitarbeiter während seiner Befristung zum Wehrdienst eingezogen wird und der Vertrag eigentlich noch 4 Monate läuft, kann man ihn doch nicht einfach auslaufen lassen. Der Vertrag ruht und würde, wenn er zurück kommt, dann weiter gehen, oder sehe ich das falsch? Der Kollege ist seit Januar im Wehrdienst und der Vertrag soll jetzt auslaufen.

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Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

22.05.2008 um 15:49 Uhr

@Pickelchen, der Vertrag läuft trotzdem aus! Warum hat der Kollege den Einberufungsbescheid nicht verschieben lassen?

W
Waschbär

22.05.2008 um 15:54 Uhr

@Pickelchen, befristete Arbeitsverträge werden durch den Wehr- oder Zivildienst tatsächlich nicht verlängert, vgl. § 1 Abs 4 Arbeitplatzschutzgesetz. Ich würde ich empfehlen, einen Antrag auf Zurückstellung vom Zivildienst gemäß § 11 Abs. 4 Zivildienstgesetz zu stellen. Leider, da ich die Wehrpflicht für sehr wichtig halten damit unsere Demokratie auch eine bleibt. Nur wenn in der Truppe genug Kritiker sind, bleibt die möglichkeit einer Militärischen Diktatur unmöglich. Bei einer Berufswehr geht ja bekanntlich die Tendenz immer zum Blinden folgen von Befehlen. Genau wie oft bei Arbeitnehmern,die unter dem Druck des AGs bereit sind dinge zu machen oder diese billigend oder stillschweigend zu fördern.. :-(

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