Erstellt am 22.05.2008 um 13:49 Uhr von Mona-Lisa
@Pickelchen,
der Vertrag läuft trotzdem aus! Warum hat der Kollege den Einberufungsbescheid nicht verschieben lassen?
Erstellt am 22.05.2008 um 13:54 Uhr von waschbär
@Pickelchen,
befristete Arbeitsverträge werden durch den Wehr- oder Zivildienst tatsächlich nicht verlängert, vgl. § 1 Abs 4 Arbeitplatzschutzgesetz.
Ich würde ich empfehlen, einen Antrag auf Zurückstellung vom Zivildienst gemäß § 11 Abs. 4 Zivildienstgesetz zu stellen.
Leider, da ich die Wehrpflicht für sehr wichtig halten damit unsere Demokratie auch eine bleibt.
Nur wenn in der Truppe genug Kritiker sind, bleibt die möglichkeit einer Militärischen Diktatur unmöglich.
Bei einer Berufswehr geht ja bekanntlich die Tendenz immer zum Blinden folgen von Befehlen.
Genau wie oft bei Arbeitnehmern,die unter dem Druck des AGs bereit sind dinge zu machen oder diese billigend oder stillschweigend zu fördern..
:-(