Erstellt am 30.04.2019 um 10:46 Uhr von celestro
wenn das Ticket nicht auf eine andere Person umschreibbar ist, denke ich auch "eher nicht".
Erstellt am 30.04.2019 um 11:51 Uhr von Pjöööng
Ein Fall bei dem vermutlich niemand voraussagen kann, wie er ausginge wenn er vor Gericht ausgetragen würde.
Der Arbeitgeber hat die ERFORDERLICHEN BR-Kosten zu tragen. Von daher ist die erste Frage ob der Arbeitnehmer zum zeitpunkt des Erwerbs die Kosten für erforderlich halten durfte. Dazu gehört natürlich auch die Frage, warum er zu diesem Zeitpunkt noch nichts von seinen Urlaubsplänen wusste.
Die nächste Frage ist dann, ob er durch die Buchung auch eine rechtliche Verpflichtung eingegangen ist. (Eine moralische Verpflichtung sehe ich hier definitiv). Eventuell könnte der Arbeitgeber hier also auch versuchen, Schadenersatzansprüch geltend zu machen. Die würden aber vermutlich daran scheitern dass das BRM zum Zeitpunkt der Buchung die Kosten für erforderlich halten durfte (sonst wären wir ja gar nicht bis hier gekommen) und durch die Absage ja kein Schaden enstanden ist (das Geld für die Fahrkarte war ja vorher schon weg).
Ich finde dass das ein fall ist, der zur Rechtsfortbildung unbedingt vor Gericht ausgetragen werden sollte. So schlecht sehe ich die Chancen nicht, das Geld zurück zu bekommen. Den Anwalt zahlt hier wohl auch der Arbeitgeber.
Erstellt am 30.04.2019 um 12:23 Uhr von BRHamburg
Ich bin hier auch bei Pjöööng. Ich würde auch klären warum ein Ticket gekauft wurde, das man nicht stonieren kann. Was wäre den, wenn der Kollege die Fahrt aus gesundheitlichen Gründe nicht machen kann. Wenn hier der Arbeitgener aus Kostengründen die Anweisung gegeben hat, wird er sicher eine Teilschuld tragen müssen.
Erstellt am 30.04.2019 um 12:38 Uhr von Krambambuli
Ich habe meine Zweifel - ein echter Verhinderungsgrund liegt ja anscheinend nicht vor (will Urlaub nehmen....).
Erstellt am 30.04.2019 um 21:20 Uhr von BRHamburg
Und Urlaub ist für dich kein Verhinderungsgrund? Ich hoffe du nimmst in deinem Erholungsurlaub auch an allen Sitzung deines Gremiums teil.
Erstellt am 30.04.2019 um 22:21 Uhr von DummerHund
"Es wurde ein nicht stornierbares Ticket gebucht" Halte ich für in so weit erst mal korrekt, denn die Einladung betraf wohl ein bestimmtes BRM und ging nicht an den BR als Gremium.
Vor Gericht freuen sich immer erst die Anwälte, denn diese verdienen daran; ob Sieg oder Niederlage.
Hier sollte lieber noch mal geschaut werden wer den die entsprechende Sachbearbeiterin beauftragt hat ein Ticket für BRM xy zu bestellen. Anschliessend sollten AG und BR sich zusammen setzen und überlegen wie man so etwas demnächst aus dem Wege gehen kann und eine Richtlinie erlassen.
Der Kollege der sich den Urlaub genommen hat, sollte sich mal überlegen ob eine BR Position denn nun wirklich das richtige für ihn ist, denn bei jeder Sitzung kann es immer ein Stück weit um Arbeitsplätze und Geld für die MA gehen. Wäre der Urlaub kurzfristig zwingend Notwendig, würde es die Sache entschuldigen.
Erstellt am 30.04.2019 um 22:42 Uhr von celestro
"Und Urlaub ist für dich kein Verhinderungsgrund?"
Lesen und verstehen ... da steht er "will" Urlaub nehmen.
Erstellt am 02.05.2019 um 06:54 Uhr von BRHamburg
Und damit liegt ein Verhinderungsgrund vor. Den diese BR Veranstaltung dürft nicht unter betriebliche Umstände fallen, die eine Ablehnung des Antrags rechtfertigen. Von Urlaubswünschen andere Mitarbeiter ist auch nichts bekannt. Der Fehler liegt in meinen Augen in der Wahl des Tickets, und das hat nichts damit zutun an wenn die Einladung geht. Auch wenn die Einladung personen bezogen ist, kann doch ein FlexiTicket genommen werden. Es ist nur eine Kostenfrage.