W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat im Urlaub

P
Pinsel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

wir sind im Betriebsrat 7 Personen und arbeiten ständig mit 2 Nachrückern zusammen. In 2 Wochen haben wir die Situation, dass 4 Personen aus dem BR für 2 Wochen im Urlaub sind. unter anderem die 1. Vorsitzende und der Stellvertreter. Sollten/müssen wir die beiden Positionen für diese Zeit an die übrigen Mitglieder aufteilen und einen Ausschuss bilden, der in verkleinerter Form die Belange des BR weiterführen kann. Wie klein/groß muss dieser Ausschuss sein? In letzter Zeit bekommen wir kurzfristig Einstellungen oder Umbesetzungen zur Entscheidung.

Schon mal vielen Dank für die Antwort.

4.77403

Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

12.08.2008 um 18:22 Uhr

@Pinsel, kein Ausschuss! Bestimmt/wählt für diese Zeit - und gleichzeitig für jede andere Zeit in der der BRV samt Stellvertreter "gemeinschaftlich" verhindert sind - ein Stellvertreter vom Stellvertreter!
Der nimmt dann stellvertretend Einstellungen usw. vom AG entgegen und kann die notwendige Sitzung einberufen. Diesen Kollegen aber namentlich und schriftlich an den AG bekanntgeben!

Aber mal ne andere Frage........ "ständig mit 2 Nachrückern"...... fehlen IMMER und STÄNDIG 2 BR - Mitglieder?

P
Pinsel

12.08.2008 um 18:31 Uhr

4 Mitglieder des BR sind i.d.R. eine Woche im Monat, zu unterschiedlichen Zeiten, in den Außenwerken unterwegs. Daher haben wir einen Nachrücker ständig dabei und der 2te ist jetzt in der Urlaubszeit auch hinzugezogen worden um auf die 7 Personen zu kommen. Können denn in der Urlaubszeit Beschlüsse auch mit den verbleibenden 5 Personen (inkl. Nachrücker) getroffen werden?

M
Mona-Lisa

12.08.2008 um 18:43 Uhr

@Pinsel, jepp! Vorausgesetzt, diese zwei Nachrücker sind die einzigen Ersatzmitglieder!

Ihre Antwort