was ist bei einer teilweisen Freistellung zu beachten
Hallo,
was ist bei einer teilweisen Freistellung zu beachten ???? Wir sind jetzt so um die 205 Mitarbeiter. An die position des freigestellten BR's traut sich bei uns noch keiner ran.
Gruß Winni
Community-Antworten (6)
12.08.2008 um 16:27 Uhr
. . . wir sind 210 MA und haben die Freistellung je zur Hälfte BRV und stellv. BRV geteilt. Hat den Vorteil, dass man im Falle einer schwierigen Verhandlung problemlos zu zweit antraben kann und beide verlieren die Bodenhaftung nicht ;-) Vielleicht ist das ein möglicher Kompromiss für Euch?
12.08.2008 um 17:06 Uhr
tja, der BRV oder stellv BRV hat aber keine Lust zur Freistellung. Deswegen üvberlege ich als norm. Mitglied(auch im WA) ob ich das machen soll!! Ich weis natürlich nicht ob ich das überhaupt darf?!?!?
12.08.2008 um 17:27 Uhr
@winoe, die Freistellung muss nicht unbedingt vom Vorsitzenden oder Stellvertreter besetzt werden. Es bietet sich aber meistens an, dass dies der Vorsitzende macht und hat dabei auch Vorteile. Stell dich als Kandidat zur Verfügung!
12.08.2008 um 21:13 Uhr
. . . man kann ja auch notfalls die Freistellung auf 5 Leute verteilen - jeder einen Tag z.B. und umgeht damit viele Querelen wegen Freistellung zur BR- Arbeit. Oder Du übernimmst 20 Wochenstunden und den Rest teilt Ihr auf BRV und Stellvertreter auf . . . der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt :-) Und wenn man bemerkt, dass die getroffene Lösung nicht die richtige ist, kann man die immer wieder umändern - nur hübsch den Arbeitgeber informieren! Interessant ist jedoch, warum Ihr solche Angst vor einer Freistellung habt? Gerade der BRV müsste doch ein gesteigertes Interesse haben, sich für die BR- Aufgaben freizuschaufeln. ich bin jedenfalls froh, dass ich jetzt alles während meiner Freistellungstage erledigen kann und nicht mehr nebenher oder gar in der Freizeit, wie es oft vorher passiert ist. . . .
12.08.2008 um 22:09 Uhr
"Hallo, was ist bei einer teilweisen Freistellung zu beachten ???? "
Das diese z.B. durch einen geltenden TV ausgeschlossen worden sein kann. Dass die Teilfreistellung beschlossen worden sein muss usw. und so fort!
"Ich weis natürlich nicht ob ich das überhaupt darf?!?!?"
Jedes BRM kann freigestellt werden!
"man kann ja auch notfalls die Freistellung auf 5 Leute verteilen - jeder einen Tag "
Was soll ein solcher Unsinn? Das entspricht nicht dem Sinn und Zweck einer Freistellung gem. § 38 BetrVG!
"der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt "
Soso... der Blick in eine Kommentierung zum § 38 BetrVG sollte diese Illusion nehmen können!
"Und wenn man bemerkt, dass die getroffene Lösung nicht die richtige ist, kann man die immer wieder umändern - nur hübsch den Arbeitgeber informieren!"
Die Information allein wird wohl kaum reichen! Der AG stellt frei und nicht der BR!
12.08.2008 um 23:41 Uhr
. . . na bitte, geht doch! Nur noch ein bisschen ausführlicher und winoe ist zufrieden :-)
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