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Kündigungsfristen

L
Langhans
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, nach § 622 BGB erhöhen sich ja die Kündigungsfristen nach Jahren, die man im Betrieb gearbeitet hat. Gelten diese Fristen nur bei Kündigung seitens des AG oder auch wenn der Mitarbeiter kündigt? Danke für schnelle Antworten.

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Community-Antworten (4)

H
HF

12.08.2008 um 12:41 Uhr

Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Letzten eines jeden Kalendermonates kündigen. Die Frist dauert vier Wochen, also 28 Tage und nicht einen Monat. Je länger der Arbeitnehmer im Betrieb arbeitet, desto länger werden auch die Kündigungszeiten (vorausgesetzt, der Arbeitnehmer ist älter als 24 Jahre). Geregelt ist sowas auch im TV bzw. Arbeitsvertrag. Da solltet ihr mal nachschauen was bei Euch steht.

P
pit47

12.08.2008 um 12:44 Uhr

Hallo Langhans, der AN hat eine Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende des Kalendermonats, egal wie lange dem Betrieb angehört. (Ausnahmen siehe § 622 Abs. 5 und 6 BGB)

M
Mainpower

12.08.2008 um 14:46 Uhr

@pit47, das kann man nicht so Pauschal sehen. Im Manteltarifvertrag der chemischen Industrie sind Kündigungszeiten von bis zu 6 Monaten zum Quartalsende vorgesehen. Da kommt es doch schon auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit an.

U
uhu

13.08.2008 um 10:00 Uhr

@ Langhans die verlängerten Kündigungsfristen gelten nur für eine Kündigung durch den AG - siehe Wortlaut § 622 Abs. 2 BGB; kündigt der AN, dann gilt der Absatz 1 des § 622;

auch in TV's finden sich in der Regel diese Formulierungen - immer zugunsten der AN

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