Auflösungsvertrag und Kündigungsfrist
Gilt bei einem Auflösungsvertrag die Kündigungsfrist? Muß der AG diese beachten?
Community-Antworten (1)
11.08.2008 um 16:14 Uhr
Nein. Es gilt, was beide Seiten aushandeln. Aber der ArbN muss ja das "Angebot" des ArbGeb nicht unterschreiben.
Verwandte Themen
Überstunden bei Auflösungsvertrag?
ÄlterHallo Allerseits;-)! Eine Kollegin bat zum 31.08. aufgrund eines Stellenwechsels um einen Auflösungsvertrag, da die Kündigungsfrist bei uns normaler Weise 6 Wochen zum Monatsende beträgt, sie die
Auflösungsvertrag einer "Geringfügigen Beschäftigung"
ÄlterHallo Forum, die GF ist mit folgendem an den BR herangetreten. 2 MA haben mit dem Mutterhaus einen Arbeitsvertrag für "Geringfügig Beschäftigte" seit ca. 4 Jahren. Da das ganze letzte Jahr keine Arbe
Auflösungsvertrag vom AN gewünscht und vom AG abgelehnt (TVÖD)
Älterliebes Forum, Kollege will kündigen, weil er eine neue Stelle hat. Seine Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Nun hat er um Auflösungsvertrag gebeten. Die Bitte wurde abgelehnt. Habe schon recherchiert
Mitspracherecht bei Auflösungsvertrag?
ÄlterHallo, ein Mitarbeiter möchte nicht mehr auf Montage gehen. Sein Arbeitsvertrag ist auch nicht so ausgelegt, dass er als Dauer-Inbetriebnehmer immer auf Montage wäre. Der Arbeitgeber bietet ihm ei
Auflösungsvertrag genehmigt - Urlaub für andere abgelehnt?
ÄlterHallo alle zusammen, eine knifflige Frage: In einer Abteilung (2 Fachgebiete), welche eine Überlastungsanzeige (zu recht) an den AG geleitet hat, hat eine Kollegin um einen Auflösungsvertrag gebeten,