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Muss die Abteilungsversammlung wirklich gleichzeitig stattfinden?

B
brmagdeburg
Jan 2018 bearbeitet

hallo, wir wollen demnächst abteilungsversammlungen durchführen. habe jetzt ein paar mal gelesen, das sie gleichzeitig stattfinden müssen. ist das so richtig, wenn ja wo ist es festgehalten? würden die versammlungen nämlich nacheinander stattfinden lassen, da wir einen gewerkschafter dabei haben wollen.

danke im voraus

br magdeburg

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Community-Antworten (3)

B
bayernbetriebsrat

11.08.2008 um 13:34 Uhr

bei bedarf solltet Ihr Abteilungsversammlungen abhalten. Die können ja gar nicht zeitgleich statt finden. Das wäre ja in größeren Betrieben nicht geregelt werden.

M
Mainpower

11.08.2008 um 13:55 Uhr

Hallo, bei mir waren die Abteilungsversammlungen über einen Zeitraum von zwei Wochen. Wo ist da das Problem?

T
ttact

11.08.2008 um 20:55 Uhr

@brmagdeburg

Im Gesetz steht nur "SOLLEN MÖGLICHST gleichzeitig stattfinden" - kein MUSS also. Wenn sie nacheinander stattfinden ist dies also vollkommen okay - es sollten nur nicht Wochen dazwischen liegen sondern MÖGLICHST zeitnah über die Bühne gehen (wegen Informationsfluss). Viel Spaß!

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