Erstellt am 11.08.2008 um 11:34 Uhr von bayernbetriebsrat
bei bedarf solltet Ihr Abteilungsversammlungen abhalten. Die können ja gar nicht zeitgleich statt finden.
Das wäre ja in größeren Betrieben nicht geregelt werden.
Erstellt am 11.08.2008 um 11:55 Uhr von Mainpower
Hallo,
bei mir waren die Abteilungsversammlungen über einen Zeitraum von zwei Wochen. Wo ist da das Problem?
Erstellt am 11.08.2008 um 18:55 Uhr von ttact
@brmagdeburg
Im Gesetz steht nur "SOLLEN MÖGLICHST gleichzeitig stattfinden" - kein MUSS also.
Wenn sie nacheinander stattfinden ist dies also vollkommen okay - es sollten nur nicht Wochen dazwischen liegen sondern MÖGLICHST zeitnah über die Bühne gehen (wegen Informationsfluss).
Viel Spaß!