Ist die Einführung eines elektronischen Dienstplans mitbestimmungspflichtig?
Hallo, nochmals ich. Unser AG plant eine elektronische Dienstplangestaltung per PC für den Teilbereich "Pflege". Bisher mußte die Abteilungsleitung alles mühsam per Hand eingeben und berechnen. Ist der BR darüber nur zu informieren oder ist er in der Mitbestimmung zu beteiligen? Unser AG sagt, dies ist doch nur zum Vorteil der Mitarbeiter. Seht ihr dies auch so?!? Viele liebe Grüße Maria
Community-Antworten (4)
11.08.2008 um 11:33 Uhr
@Maria,
klaro, Chefchen will euch nur gut...es ist nie die Fage, was er machen will, sondern was er machen könnte.
Mitbestimmungrechte tangiert das in vielerlei Hinsicht...
Ein Blick ins BetrVG wäre duchaus angebracht.
§ 87Abs.1 Nr.6 BetrVG
§90 Abs.1 Nr.2 BetrVG
und mit etwas Phantasie §111 Nr. 4. BetrVG
12.08.2008 um 10:42 Uhr
. . . ich möchte dem noch hinzufügen: im Pflegebereich gibt es durch "Dienstplangestaltung per PC" keinen ersichtlichen Vorteil einer solchen elektronischen Dienstplangestaltung. Wir haben das schon seit ein paar Jahren und die Dienstplanschreiber schreiben nach wie vor den Plan per Hand ins Unreine und hämmern das Ergebnis dann in den PC. Der einzige Vorteil wäre, dass auf einen Klick die Minus/ Plusstunden ect. erfasst werden und man nicht mehr mit dem Taschenrechner ausrechnen muss. Diese Zeitersparnis wird jedoch durch das zeitaufwändige Dienstplanerstellen wieder aufgefressen. Vor allem: was ist, wenn sich an dem Plan durch Krankheitsausfall was ändert? Möglichkeit 1: man schreibt auf dem Ausdruck per Hand die Änderungen ein und überträgt das am Monatsende komplett in den PC, also wieder Zusatzarbeit, oder man druckt bei jeder Veränderung einen neuen Plan aus. Dann haben die MA im Laufe des Monats (bei ganz verrückten Monaten) bis zu 10 verschiedene Ausdrucke und müssen an Hand des Datums vergleichen, welcher der aktuelle ist . . . Doch halt: es gibt einen entscheidenden Vorteil - sie sehen ordentlich aus und sind von jedem lesbar!
12.08.2008 um 10:53 Uhr
Ahoi wölfchen, der Vorteil des schnellen Zugriffs auf Plus/Minusstunden könnte mancher AG auch nutzen um die Krankheits/Fehltage per Klick zu sehen, welch ein wunderbarer Fortschritt...HALALI...die Jagt ist eröffnet..
12.08.2008 um 14:40 Uhr
@ pirat, hast ja so was von Recht, ich wollte nur Deinen angeführten § 87 Abs.1.Nr.6 nicht nochmal wiederholen, weil ich denke, dass Maria bestimmt im Kommentar lesen kann :-)
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