Hallo, vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen: ich habe eine Anfrage einer Arbeitnehmerin bekommen: Lt. TV-L steht ihr Kinderzulage (Besitzstand) zu. Nun ist vor kurzem eines von zwei Kindern ausgezogen. Steht ihr dann immer noch die Zulage für beide Kinder zu?
Danke im Voraus!