W.A.F. LogoSeminare

entleiher - verleiher

P
pimpelchef
Jan 2018 bearbeitet

wo besteht der unterschied zwischen

Entleiher und Verleiher

ist das nicht das gleiche ????

pimpelchef

5.75902

Community-Antworten (2)

P
pirat

08.08.2008 um 22:24 Uhr

@ pimpelchef, ganz einfach, der Eine nimmt der Andere gibt.......

M
Mona-Lisa

08.08.2008 um 22:25 Uhr

@pimpelchef, der "Entleiher" ist derjenige, der die Kollegen beim "Verleiher" sozusagen mietet.........

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Mitbestimmung bei Verleihung (AÜG) - Was gibt es alles für den Entleiher-BR zu bedenken?

Älter

Wo sind (Verleiher-)BR-Beteiligungsrechte/Mitbestimmung wenn ein Unternehmen, welches bisher nicht als Verleiher aufgetreten ist und in dessen Arbeitsverträgen auch keine Klauseln enthalten, dass ein

Leiharbeiter. Das BAG spielt nicht mit! Können wir das AÜG jetzt in den Keller bringen und einmotten?

Älter

Neues Urteil zur Beschäftigung von Leiharbeitnehmer. Pressemitteilung Nr. 73/13 zum Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 Rechtsfolge einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung

Einsicht in Arbeitnehmerüberlassungsvertrag bei Einstellung von Leiharbeitern

Älter

Liebe Kollegen, wir haben unserer Personalabteilung (PA) erneut mitgeteilt, welche Unterlagen wir bei der Einstellung von Leiharbeitern benötigen. Seitens der PA wurde abgelehnt, den Arbeitnehmerüber

Wer trägt die Reisekosten, wenn ich als Leiharbeiter an einer Betriebsversammlung des Entleihers teilnehme.

Älter

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in unseren Betrieb seit der letzten außerordentlichen BR-Wahl im November 2016 Leiharbeiter. Im Februar beabsichtigen wir nun eine Betriebsversammlung zu vera

AÜ: Informationsrecht des Verleih-BR zur Wahrung von EqualPay

Älter

Hallo liebe Gemeinde, ich bin BR in einer etwas verzwickten Situation, die ich hier an dieser Stelle nicht ganz offenlegen kann und möchte. Im Kern ist es so, dass ich BR in einer GmbH bin, deren ei