hallo zusammen,

wenn der AG den internetzugang an einigen arbeitsplätzen gesperrt hat ohne den BR vorher zu informieren und der br schreibt jetzt zurück, daß er diese aktion wegen § 87 Abs.1 BertVG sofort zurücknehmen soll und dass zusätzlich eine information an den BR gehen soll, was der AG dort genau vor hat,ist das in der mitbestimmung?
der AG argumentiert, daß er das private surfen am arbeitsplatz unterbinden will. das ist bei uns aber schon durch siteblocker bzw. freischalten von bestimmten seiten geregelt.
deswegen sieht er kein mitbestimmungsrecht.
was ist, wenn das i-net auch beruflich genutzt wird von kollegen, bzw. der BR an seinem arbeitsplatz mal kurz BR arbeit (recherche) machen will?
wir haben ein büro mit einem rechner für fünf BR kollegen, d.h. es kann immer nur einer arbeiten... ausserdem geht viel zeit verloren, da das br büro am anderen ende der halle liegt. was kann man machen?
es geht hier nicht um privates surfen, sondern um das berufliche der kollegen und des BR...

danke und gruß,
NeueBR