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Wer ist die Verantwortliche Führungskraft bei Verstößen gegen ArbZG?

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pitb2001
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wer ist bitte deie Verantwortliche Führungskraft, die ggfs. mit einer Geldbuße belangt wird, wenn das ArbZG nicht eingehalten wurde? Ist dies die direkte Führungskraft (Teamleiter/Filialleiter) oder die jeweils nächst höhere (Leitender Angestellter)

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Community-Antworten (7)

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carrie

08.08.2008 um 12:57 Uhr

@pit2001 Die Firma bekommt die Geldstrafe, die verantwortliche Führungskraft (schätze ich) eine Abmahnung vom AG.

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pitb2001

08.08.2008 um 13:02 Uhr

sicher dass die Firma die geldstrafe bekommt, ich bin der Meinung dass die Führungskraft in diesem Fall persönlich belangt wird...???

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pitb2001

08.08.2008 um 13:02 Uhr

Das Bußgeldverfahren durch das Gewerbeaufsichtsamt wird persönlich gegen die Führungskraft eingeleitet.

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carrie

08.08.2008 um 13:06 Uhr

@pitb2001 Die Firma hat eine Führsorgepflicht, die können sie nicht einfach auf ihre Leute abwälzen. Der schwarze Peter geht an die Geschäftsleitung.

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pirat

08.08.2008 um 13:21 Uhr

@pitb2001, die Verantwortlichkeit bei Verstössen gegen das ArbZG obliegen dem AG!

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pitb2001

08.08.2008 um 13:39 Uhr

OK, hab mich intern auch nochmal schlau gemacht, die Anzeige geht an den AG, wird dann aber im innenverhältnis an die zuständige FK weitergegeben!

DAH
Der alte Heini

10.08.2008 um 20:08 Uhr

pitb2001 Wieso bist Du in diesem Falle so sicher, dass die Anzeige im Innenverhältnis weitergegeben wird??

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