Erstellt am 08.08.2008 um 10:57 Uhr von carrie
@pit2001
Die Firma bekommt die Geldstrafe, die verantwortliche Führungskraft (schätze ich) eine Abmahnung vom AG.
Erstellt am 08.08.2008 um 11:02 Uhr von pitb2001
sicher dass die Firma die geldstrafe bekommt, ich bin der Meinung dass die Führungskraft in diesem Fall persönlich belangt wird...???
Erstellt am 08.08.2008 um 11:02 Uhr von pitb2001
Das Bußgeldverfahren durch das Gewerbeaufsichtsamt wird persönlich gegen die Führungskraft eingeleitet.
Erstellt am 08.08.2008 um 11:06 Uhr von carrie
@pitb2001
Die Firma hat eine Führsorgepflicht, die können sie nicht einfach auf ihre Leute abwälzen. Der schwarze Peter geht an die Geschäftsleitung.
Erstellt am 08.08.2008 um 11:21 Uhr von pirat
@pitb2001,
die Verantwortlichkeit bei Verstössen gegen das ArbZG obliegen dem AG!
Erstellt am 08.08.2008 um 11:39 Uhr von pitb2001
OK, hab mich intern auch nochmal schlau gemacht, die Anzeige geht an den AG, wird dann aber im innenverhältnis an die zuständige FK weitergegeben!
Erstellt am 10.08.2008 um 18:08 Uhr von Der alte Heini
pitb2001
Wieso bist Du in diesem Falle so sicher, dass die Anzeige im Innenverhältnis weitergegeben wird??