Wer ist die Verantwortliche Führungskraft bei Verstößen gegen ArbZG?
Hallo, wer ist bitte deie Verantwortliche Führungskraft, die ggfs. mit einer Geldbuße belangt wird, wenn das ArbZG nicht eingehalten wurde? Ist dies die direkte Führungskraft (Teamleiter/Filialleiter) oder die jeweils nächst höhere (Leitender Angestellter)
Community-Antworten (7)
08.08.2008 um 12:57 Uhr
@pit2001 Die Firma bekommt die Geldstrafe, die verantwortliche Führungskraft (schätze ich) eine Abmahnung vom AG.
08.08.2008 um 13:02 Uhr
sicher dass die Firma die geldstrafe bekommt, ich bin der Meinung dass die Führungskraft in diesem Fall persönlich belangt wird...???
08.08.2008 um 13:02 Uhr
Das Bußgeldverfahren durch das Gewerbeaufsichtsamt wird persönlich gegen die Führungskraft eingeleitet.
08.08.2008 um 13:06 Uhr
@pitb2001 Die Firma hat eine Führsorgepflicht, die können sie nicht einfach auf ihre Leute abwälzen. Der schwarze Peter geht an die Geschäftsleitung.
08.08.2008 um 13:21 Uhr
@pitb2001, die Verantwortlichkeit bei Verstössen gegen das ArbZG obliegen dem AG!
08.08.2008 um 13:39 Uhr
OK, hab mich intern auch nochmal schlau gemacht, die Anzeige geht an den AG, wird dann aber im innenverhältnis an die zuständige FK weitergegeben!
10.08.2008 um 20:08 Uhr
pitb2001 Wieso bist Du in diesem Falle so sicher, dass die Anzeige im Innenverhältnis weitergegeben wird??
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