Wir haben eine Mitarbeiterin die eine spezielle Qualifikation hat.Diese Qualifikation hat der AG finanziert. Jetzt soll die Mitarbeiterin, nach Ende des Erziehungsurlaubs, in eine Abteilung umgesetzt werden in der sie die Ausbildung nicht anwenden kann.Es ist eine ganz andere Fachrichtung.
Die MAin möchte weiter nach ihrer Qualifikation eingesetzt werden.
Auf ihre Stelle in ihrer alten Abteilung soll ersatzweise eine Hilfskraft eingesetzt werden welche die Anforderungen nicht erfüllen kann da sie die spezielle Ausbildung gar nicht besitzt.
Was können wir als BR tun?
Welche §§ finden hier Anwendung?