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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umsetzung qualifizierter Mitarbeiterin - Was können wir als BR tun?

P
Piwi
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine Mitarbeiterin die eine spezielle Qualifikation hat.Diese Qualifikation hat der AG finanziert. Jetzt soll die Mitarbeiterin, nach Ende des Erziehungsurlaubs, in eine Abteilung umgesetzt werden in der sie die Ausbildung nicht anwenden kann.Es ist eine ganz andere Fachrichtung. Die MAin möchte weiter nach ihrer Qualifikation eingesetzt werden. Auf ihre Stelle in ihrer alten Abteilung soll ersatzweise eine Hilfskraft eingesetzt werden welche die Anforderungen nicht erfüllen kann da sie die spezielle Ausbildung gar nicht besitzt. Was können wir als BR tun? Welche §§ finden hier Anwendung?

4.10001

Community-Antworten (1)

C
carrie

08.08.2008 um 12:46 Uhr

@Piwi In der Regel kann man auf den alten Arbeitsplatz zurückkehren. Ein einklagbarer Anspruch darauf besteht aber nicht. Eine Umsetzung allerdings, die mit einer Schlechterstellung verbunden wäre, insbesondere einem geringeren Entgelt, ist nicht zulässig.

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-23682-Broschure-Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf

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