Umsetzung qualifizierter Mitarbeiterin - Was können wir als BR tun?
Wir haben eine Mitarbeiterin die eine spezielle Qualifikation hat.Diese Qualifikation hat der AG finanziert. Jetzt soll die Mitarbeiterin, nach Ende des Erziehungsurlaubs, in eine Abteilung umgesetzt werden in der sie die Ausbildung nicht anwenden kann.Es ist eine ganz andere Fachrichtung. Die MAin möchte weiter nach ihrer Qualifikation eingesetzt werden. Auf ihre Stelle in ihrer alten Abteilung soll ersatzweise eine Hilfskraft eingesetzt werden welche die Anforderungen nicht erfüllen kann da sie die spezielle Ausbildung gar nicht besitzt. Was können wir als BR tun? Welche §§ finden hier Anwendung?
Community-Antworten (1)
08.08.2008 um 12:46 Uhr
@Piwi In der Regel kann man auf den alten Arbeitsplatz zurückkehren. Ein einklagbarer Anspruch darauf besteht aber nicht. Eine Umsetzung allerdings, die mit einer Schlechterstellung verbunden wäre, insbesondere einem geringeren Entgelt, ist nicht zulässig.
Verwandte Themen
Vorrang bei Genehmigung Urlaub
ÄlterGuten Tag, wir haben zwei Mitarbeiter, die zum gleichen Zeitpunkt Urlaub haben möchten. Wir wissen, das wir für einzelne Mitarbeiter nicht tätig werden dürfen, möchten aber beratend zur Seite stehen.
Verhalten des Vorgesetzten und Delegierung weiterer Aufgaben
ÄlterGuten Morgen. Heute geht es mir nicht allein um rein rechtliche Fragen, sondern auch um ein Meinungsbild, wie Ihr den Konflikt lösen würdet. Eine kaufmännische Mitarbeiterin erledigt seit Ausbildung
Falsche Eingruppierung - wie kann der BR die richtige Eingruppierung durchsetzen?
ÄlterHallo, wir haben eine Anhörung erhalten für eine Mitarbeiterin, deren Gehalt erhöht werden soll. Bei uns wird nach Tarifgruppen bezahlt. Die Mitarbeiterin gehört schon seit längerer Zeit höher eingrup
Geschäftsführung setzt Mitarbeiter, trotz Widerspruch des BR, als kommissarischen Abteilungsl. ein
Älterwer kann helfen? die geschäftsführung unserer firma, in der ich stellv. betriebsratvors. bin, hat eine mitarbeiterin als kommissarische abteilungsleiterin eingesetzt. diese dame arbeitete bis jetzt
Umsetzung oder Versetzung
ÄlterMoin, folgendes Problem. Wir haben am 13.02.19 ein Umsetzungsantrag vorgelegt bekommen, die Rückwirkend zum 01.01.19 sein soll, und am 30.01.19 unterschrieben wurde. Angeblich ändert sich am Aufgaben