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Fernbleiben vom BR - Können wir sie ausschließen in ihrer Abwesenheit?

K
Kolibri
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben ein BR Mitglied, das seit über einem Jahr "verschwunden" ist. Erst war sie lange Zeit krank geschrieben, dann sich nicht mehr gemeldet. Wir wisen nicht, wo sie wohnt und wo sie sich aufhält. Die Firma auch nicht. Wir haben also seit fast einen Jahr nichts mehr. Sie ist ein ordentl. Mitglied. Können wir sie ausschließen in ihrer Abwesenheit? Dann könnte ein Ersatzmitglied ja nachrücken.

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Community-Antworten (5)

C
carrie

08.08.2008 um 09:28 Uhr

@Kolibri Die Firma weis auch nicht, wo sich die Kollegin aufhält? Sie wird also weiterhin als Arbeitnehmerin geführt oder wie läuft das? Das Ersatzmitglied ist doch für diese Zeit sowieso schon im Einsatz oder?

R
Rosenheimer

08.08.2008 um 12:10 Uhr

@Kolibri

  • zum einem sollte man sich Gedanken darüber machen, was mit der Kollegin passiert sein könnte und bei der Familie, Nachbarn und Kollegen nachfragen. Eventuell könnte sie im ungünstigsten Fall einfach tot zuhause liegen.

Sollte das nichts konkretes ergeben, so kann man bei der Polizei eine Vermisstenmeldung abgeben. Dort wird man dann weitere Nachforschungen einleiten und euch dann entsprechend informieren.

  • wird sie weiterhin von der Firma bezahlt, oder wurde hier bereits reagiert ? Wobei gerade die Personalabteilung und/oder die Geschäftsleitung hier besonders schnell reagieren, falls ein bezahlter Mitarbeiter keine Leistung erbringt.

Und ob dann ein Ersatzmtglied nachrückt, ist dann eher zweitrangig, da dieses Ersatzmitglied bereits eingesprungen ist und dadurch heraus bereits einen Kündigungsschutz geniesst.

L
Lotte

08.08.2008 um 12:42 Uhr

Kolibri, zusätzlich zu den Antworten von carrie und Rosenheimer: Nein, Ihr könnt ein gewähltes BRM nicht einfach ausschließen, nur weil es vielleicht Dauerkrank und aus der Lohnfortzahlung schon lange raus ist. Nicht, solange ein AV mit dem AG besteht.

Für die Ausschussarbeit ist das manchmal tragisch, das weiß ich aus eigener Erfahrung.

B
betriebsratten

08.08.2008 um 16:02 Uhr

Ausschluß nur möglich wegen schwerer Amtspflichtsverletzung...könnte hier Erfolg haben

DAH
Der alte Heini

10.08.2008 um 20:28 Uhr

Kolibri Hier könnte sich der AG an die zuständige Krankenkasse wenden um nachzufragen an welche Adresse die Formulare für die Auszahlung des Krankengeldes, in dem die AU-Zeiten von dem Arzt eingetragen werden müssen, geschickt wurden.

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