Fernbleiben vom BR - Können wir sie ausschließen in ihrer Abwesenheit?
Wir haben ein BR Mitglied, das seit über einem Jahr "verschwunden" ist. Erst war sie lange Zeit krank geschrieben, dann sich nicht mehr gemeldet. Wir wisen nicht, wo sie wohnt und wo sie sich aufhält. Die Firma auch nicht. Wir haben also seit fast einen Jahr nichts mehr. Sie ist ein ordentl. Mitglied. Können wir sie ausschließen in ihrer Abwesenheit? Dann könnte ein Ersatzmitglied ja nachrücken.
Community-Antworten (5)
08.08.2008 um 09:28 Uhr
@Kolibri Die Firma weis auch nicht, wo sich die Kollegin aufhält? Sie wird also weiterhin als Arbeitnehmerin geführt oder wie läuft das? Das Ersatzmitglied ist doch für diese Zeit sowieso schon im Einsatz oder?
08.08.2008 um 12:10 Uhr
@Kolibri
- zum einem sollte man sich Gedanken darüber machen, was mit der Kollegin passiert sein könnte und bei der Familie, Nachbarn und Kollegen nachfragen. Eventuell könnte sie im ungünstigsten Fall einfach tot zuhause liegen.
Sollte das nichts konkretes ergeben, so kann man bei der Polizei eine Vermisstenmeldung abgeben. Dort wird man dann weitere Nachforschungen einleiten und euch dann entsprechend informieren.
- wird sie weiterhin von der Firma bezahlt, oder wurde hier bereits reagiert ? Wobei gerade die Personalabteilung und/oder die Geschäftsleitung hier besonders schnell reagieren, falls ein bezahlter Mitarbeiter keine Leistung erbringt.
Und ob dann ein Ersatzmtglied nachrückt, ist dann eher zweitrangig, da dieses Ersatzmitglied bereits eingesprungen ist und dadurch heraus bereits einen Kündigungsschutz geniesst.
08.08.2008 um 12:42 Uhr
Kolibri, zusätzlich zu den Antworten von carrie und Rosenheimer: Nein, Ihr könnt ein gewähltes BRM nicht einfach ausschließen, nur weil es vielleicht Dauerkrank und aus der Lohnfortzahlung schon lange raus ist. Nicht, solange ein AV mit dem AG besteht.
Für die Ausschussarbeit ist das manchmal tragisch, das weiß ich aus eigener Erfahrung.
08.08.2008 um 16:02 Uhr
Ausschluß nur möglich wegen schwerer Amtspflichtsverletzung...könnte hier Erfolg haben
10.08.2008 um 20:28 Uhr
Kolibri Hier könnte sich der AG an die zuständige Krankenkasse wenden um nachzufragen an welche Adresse die Formulare für die Auszahlung des Krankengeldes, in dem die AU-Zeiten von dem Arzt eingetragen werden müssen, geschickt wurden.
Verwandte Themen
Krankheit der Frau-Betreuung der Kinder-Anbieten der Arbeitskraft-Ablehnung durch Arbeitgeber
ÄlterHallo BR-Kollegen, wir sind als 5er BR seit einigen Wochen mit einem Problem eines Kollegen und ehemaligen BR-Mitgliedes beschäftigt. Folgender Sachverhalt: Der Kollege meldet sich bei unser
Absichtliches Fernbleiben von der Sitzung
ÄlterHallo, eine BR-Kollegin hat uns nun mitgeteilt, dass sie nicht mehr alleine an einer BR Sitzung teilnimmt, sollte ein weiterer BR Kollege ihres Vertrauens nicht auch anwesend sein. Wir sind ein 7er
Abmahnung wegen Nichtmeldens
ÄlterEin Kollege hat am 18.9. gegen 10:00 Uhr die Arbeit eingestellt, weil Ihm übel war. Er sollte dem Arbeitgeber aber am nächsten Tag vor Dienstbeginn mitteileilen ob er wieder zur Arbeit erscheinen würd
Gründe für das Fernbleiben einer BR-Sitzung?
Älterwelche Gründe gibt es für das Fernbleiben einer BR-Sitzung: kann mir jemand die dazugehörigen § nennen ? Danke
Fernbleiben einer Betriebsratssitzung - wegen Schulung für den Arbeitsplatz?
Älterhi zusammen hab da mal ne kleine frage und zwar würde ich gerne eure meinung zum thema fernbleiben von einer betriebsratssitzung!!! unser problem war das der kollege( br-mitglied) vor kurzem eine ko