Arbeitszeit - Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen richten sich im Falle einer Verleihe nach den im Entleiherbetrieb gültigen Regelungen?
wie kann ich folgenden satz verstehen der im arbeitsvertrag steht???
beginn und ende der täglichen arbeitszeit und der pausen richten sich im falle einer verleihe nach den im entleiherbetrieb gültigen regelungen .
arbeitnehmer hat einen 3 jahresvertrag mit einer firma die ihn an ein unternehmen ausleiht, die regelmäßige arbeitszeit hat, ( 6 bis 14 und 14 bis 22 uhr ) . sein einsatzort ist aber nicht der standort dieser firma sondern ein anderer ort wo sie auch erst um 7 uhr anfangen sollen .
muß dieser arbeitnehmer um 7 uhr anfangen was ihm mündlich gesagt wurde ( ohne zustimmung des betriebsrates) oder beginnt seine arbeitszeit schon um 6 uhr wie es üblich ist in dieser firma ( meinung des betriebsrates ).
danke für eure hilfe
Community-Antworten (6)
07.08.2008 um 22:26 Uhr
Arbeitszeit wie beim ENTleiher üblich - also in diesem Fall 7h. Wenn es 6h wäre, müsste VERleiher üblich drin stehen.
BR des ENTleiherbetriebs müsste involviert sein/werden.
07.08.2008 um 23:14 Uhr
Was hat der BR des Entleiherbetriebes mit der AZ des LeihAN zu tun?
pimpelchef, Ich sehe etwas schwarz für den LeihAN, wenn der AG sich weigert, seine Zusage aufrecht zu halten, da der AV eindeutig ist. Es sei denn das "Sollen" ist kein "Sollen" sondern bereits gültig für diesen Bereich.
08.08.2008 um 12:14 Uhr
@Lotte, Mitbestimmungsrechte bei Leiharbeitnehmer hat der BR laut Rechtsprechung u.a. nach § 87 Abs. 1 Nr. 1(Ordnung/Verhalten),2(Arbeitszeit),3(Mehrarbeit),,6(Überwachung durch techn. Geräte) und 7(Arbeitsschutz).
11.08.2008 um 22:13 Uhr
@pimpelchef BAG, Beschluß vom 15.12.1992 - 1 ABR 38/92 - Schau da mal rein, Aber spannend wäre doch eher was in dem Vertrag zwischen Ent-und Verleier steht. Für welchen Standort wurde der AN denn entliehen?
12.08.2008 um 20:20 Uhr
also im vertrag steht
beginn und ende der täglichen arbeitszeit und der pausen richten sich im falle einer verleihe nach den im entleiherbetrieb gültigen regelungen. er abeitet ca, 40 km vom sitz der firma entfernt.
hoffe kannst was mit anfangen
12.08.2008 um 22:09 Uhr
@pimpelchef Also entweder ich bin jetzt völlig auf dem Holzweg... Ich meine nicht den Leiharbeitsvertrag, sondern den Überlassungsvertrag.
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