Zustimmung Überstunden - Wer vom Gremium kann beantragte Überstunden genehmigen, wenn beide Vorsitzende zurückgetreten sind?
Bei uns sind beide Vorsitzende zurückgetreten. Wer von dem Gremium kann denn nun beantragte Überstunden genehmigen, wenn der BR zustimmen möchte? Jeder aus dem Gremium? Die Neuwahl der Vorsitzenden ist geplant.
Community-Antworten (4)
07.08.2008 um 16:48 Uhr
Dann muss das Gremium eine Sitzung einberufen und einen Sitzungsleiter bestimmen - falls in Eurer Geschäftsordnung nichts anderes geregelt ist wie z.B. automatische Vertretung wenn Urlaub usw. -. Und in dieser Sitzung sollte der bestimmte Sitzungsleiter gleich den Tagesordnungspunkt Wahl 1. und 2. Vorsitzender beantragen - und hoffentlich wird dieser Punkt einstimmig aufgenommen -. Ansonsten muss eine gesonderte Sitzung einberufen werden mit Tagesordnung usw. Ach ja, sollte ein Sitzungsleiter bzw. Ersatz für die Vorsitzenden bestimmt worden sein, muss dies umgehend der GL mitgeteilt werden, da dieser dann berechtigt ist, alle Anhörungen etc. entgegen zunehmen.
07.08.2008 um 17:17 Uhr
@heimerdinger Also "die Neuwahl des Vorsitzenden ist geplant" hört sich sehr in weiter Ferne an. Das sollte so schnell wie möglich passieren.
07.08.2008 um 17:30 Uhr
lieber heimerdinger, ein vorsitzender hat nicht das recht zur genehmigung. nur das gremium entscheidet, der vorsitzende / die vorsitzende darf diese entscheidung lediglich weitergeben.
meine dringende bitte: seminare belegen!
07.08.2008 um 20:48 Uhr
@heimerdinger,
niemand kann etwas genehmigen. Ein BR ohne BRV ist nach außen handlungsunfähig. Die einzige Möglichkeit ist einen neuen BRV zu wählen. Zu dieser Sitzung kann jedes BRM einladen.
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