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Mitberstimmung des BR'S - bei Arbeitszeiterhöhung mit nur teilweiser Entgelterhöhung

S
SummerSummer
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen, hat der BR ein MBR bei Arbeitszeiterhöhungen, wenn der Kollege keine entgeltliche Erhöhung eins zu eins erhält? In diesem Fall von wöchentlich 35 Std. auf 40 Std.? Gibt's da Urteile/Gesetzestexte zu?

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Community-Antworten (3)

B
betr.trübung2

07.08.2008 um 17:40 Uhr

die wochenarbeitszeit ist im arbeitsvertrag bzw. tarifvertrag zu regeln.

zur mitbestimmung des betriebsrats s. a. § 77 abs. 3 betrvg, und um genau zu sein s. a. § 87 abs. 1 nr. 2, 3 und 10 betrvg.

K
Kölner

07.08.2008 um 20:25 Uhr

@SummerSummer Ich würde sagen, dass der BR zunächst nicht mitzubestimmen hat. Der Kollege will mehr arbeiten beansprucht dafür aber nicht den vollen Lohnausgleich.

C
Catweazle

07.08.2008 um 20:57 Uhr

@Kölner,

ich meine, die Arbeitszeiterhöhung ist erheblich so dass es eine Einstellung ist.

http://www.haenelzepf.de/rb28.pdf

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