Gültigkeit von Betriebsvereinbarungen - wenn eine Personengruppe nicht mehr in neuer BV geannt?
Hallo Kollegen, wir haben hier eine Betriebsvereinbarung über Zuschläge, aktuell in Version "B", die laut Text die Version "A" ersetzt. Version "A" galt für 4 Personengruppen (gesamte Firma), Version "B" laut Geltungsbereich nur noch für drei dieser 4 Personengruppen und macht auch sonst keine Aussage zur vierten Personengruppe, erwähnt diese nicht einmal - gilt jetzt für die vierte Personengruppe die Version "A" weiter oder haben die Personen in der 4. Personengruppe jetzt keinen Anspruch mehr auf die Zuschläge weil nicht mehr im Geltungsbereich der Version "B"?
Dass wir gepennt haben beim Abschluss der Version "B", das weiss ich, das braucht ihr mir nicht nochmal zu bestätigen.
Community-Antworten (1)
07.08.2008 um 15:46 Uhr
wenn mit der betriebsvereinbarung b die betriebsvereinbarung a aufgehoben ("ersetzt") wurde, hier bitte genau auf den wortlaut achten, habt ihr eine regelungslücke. die vierte personengruppe kann sich nicht auf die betriebsvereinbarung a berufen.
checkt bitte auch eure tarifverträge, falls vorhanden.
falls das nicht hilft: neu verhandeln.
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