Erstellt am 07.08.2008 um 11:50 Uhr von Werner
Hallo Sandra,
ab einem GDB von mindestens 50%
Erstellt am 07.08.2008 um 11:50 Uhr von Galaxy
@SandraB
ab 50% Grad der Behinderung
Erstellt am 07.08.2008 um 11:52 Uhr von Mona-Lisa
@Sandra,
aller guten Dinge sind - bekanntlich - Drei!
ab fuffzig Prozent!
Erstellt am 07.08.2008 um 11:54 Uhr von SandraB
Erstellt am 15.11.2008 um 16:36 Uhr von frager1
SandraB
nix "Prozent" schon lange nicht mehr. Einfach GdB xx.
§ 125 Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.
Kann also auch mehr oder weniger als 5 Tage sein
Erstellt am 15.11.2008 um 21:44 Uhr von Kölner
@frager1
Wenn man aber dann einen '§' zitiert sollte man auch als Besserwisser das Gesetz dazuschreiben. Etwa 'SGB IX' oder so.
Übrigens können es nicht 'mehr oder weniger' sein - sondern nur eine 'anteilige' Anzahl im Verhältnis zu den regelmäßigen Arbeitstagen des Kollegen mit einem GdB!