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Behinderung zusätl. Urlaub - ab welchem Behinderungsgrad?

S
SandraB
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ab welchen Behinderungsgrad stehen den Mitarbeitern die 5 Tage Urlaub zusätzlich zu?

Gruss Sandra

8.03506

Community-Antworten (6)

W
Werner

07.08.2008 um 13:50 Uhr

Hallo Sandra, ab einem GDB von mindestens 50%

G
Galaxy

07.08.2008 um 13:50 Uhr

@SandraB

ab 50% Grad der Behinderung

M
Mona-Lisa

07.08.2008 um 13:52 Uhr

@Sandra, aller guten Dinge sind - bekanntlich - Drei!

ab fuffzig Prozent!

S
SandraB

07.08.2008 um 13:54 Uhr

Danke Ihr lieben!

F
frager1

15.11.2008 um 17:36 Uhr

SandraB

nix "Prozent" schon lange nicht mehr. Einfach GdB xx.

§ 125 Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.

Kann also auch mehr oder weniger als 5 Tage sein

K
Kölner

15.11.2008 um 22:44 Uhr

@frager1 Wenn man aber dann einen '§' zitiert sollte man auch als Besserwisser das Gesetz dazuschreiben. Etwa 'SGB IX' oder so. Übrigens können es nicht 'mehr oder weniger' sein - sondern nur eine 'anteilige' Anzahl im Verhältnis zu den regelmäßigen Arbeitstagen des Kollegen mit einem GdB!

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