Behinderung zusätl. Urlaub - ab welchem Behinderungsgrad?
Hallo zusammen, ab welchen Behinderungsgrad stehen den Mitarbeitern die 5 Tage Urlaub zusätzlich zu?
Gruss Sandra
Community-Antworten (6)
07.08.2008 um 13:50 Uhr
Hallo Sandra, ab einem GDB von mindestens 50%
07.08.2008 um 13:50 Uhr
@SandraB
ab 50% Grad der Behinderung
07.08.2008 um 13:52 Uhr
@Sandra, aller guten Dinge sind - bekanntlich - Drei!
ab fuffzig Prozent!
07.08.2008 um 13:54 Uhr
Danke Ihr lieben!
15.11.2008 um 17:36 Uhr
SandraB
nix "Prozent" schon lange nicht mehr. Einfach GdB xx.
§ 125 Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr; verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen auf mehr oder weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.
Kann also auch mehr oder weniger als 5 Tage sein
15.11.2008 um 22:44 Uhr
@frager1 Wenn man aber dann einen '§' zitiert sollte man auch als Besserwisser das Gesetz dazuschreiben. Etwa 'SGB IX' oder so. Übrigens können es nicht 'mehr oder weniger' sein - sondern nur eine 'anteilige' Anzahl im Verhältnis zu den regelmäßigen Arbeitstagen des Kollegen mit einem GdB!
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