Erstellt am 27.07.2007 um 20:03 Uhr von Frosch
Ist zwar schon ettliche male besprochen worden, aber gut - einen noch geht ja immer. Zum einen BV aushandeln in der drin stehen sollte, dass ein BR Mitglied anwesend ist. Zum anderen musst du nicht, teilnehmen kannst du im Prinzip auch, wenn eure Leiter das nicht wollen, aber du hast nix davon. Du darfst im Prinzip nicht mal den Mitarbeiter verteidigen, nur zuhören, dass da keiner hinterher behaupet irgendjemand hätte irgend etwas zu irgendjemanden gesagt. Ansonsten wenn alles nix hilft Einigungsstelle einberufen. Sollten in diesen Gesprächen nämlich Personelle Einzelmaßnahmen besprochen werden seit ihr zu 100% Mitbestimmungsberechtigt, evtl hilft ja der Hinweiß an die GL sie möge den Mitbestimmungswidrigen zustand abschaffen. Der entsprechende § wäre §99 BetrVG
Erstellt am 27.07.2007 um 20:10 Uhr von pirat
Maclogic
Suchfunktion 69567 Antwort von Heini
Das ganze Urteil findest Du hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Datum=2004&Sort=3074&Seite=16&nr=10245&pos=505&anz=614
Erstellt am 27.07.2007 um 20:15 Uhr von Maclogic
@Frosch,
vielen Dank für deine Antwort.
Genau so habe ich mir die Antwort gewünscht.
Bin halt aufgrund fehlender Erfahrung auf jeden guten Rat angewiesen und wir benötigen jede Menge Infos.
Gut das es das Forum und solche engagierte BR`s gibt.
Gruß
Maclogic
Erstellt am 27.07.2007 um 20:50 Uhr von Frosch
Naja, ich persönlich fand die von Pirat auch sehr hilfreich, in dem von ihm genannten Urteil spielt der §82 Abs.2 die entscheidende Rolle. Auch der hilft euch absolut weiter
Erstellt am 28.07.2007 um 00:22 Uhr von Der alte Heini
Eigentlich müsste das Problem mit dem AG generell geklärt werden.
Da den Mitarbeitern der Gesprächsgrund nicht mitgeteilt wird, wird man vorab auch nicht beurteilen können ob der Kollege ein Recht auf die Hinzuziehung eines BR Mitglieds hat.
Und ob der Betroffene in der Lage ist, das Gespräch so einzuschätzen um den AG zu sagen,
" halt, dieses Thema betrifft die §§ XY somit habe ich das Rechte auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds",
bezweifel ich.
Hier würde ich dem BR empfehlen mit dem AG zu sprechen um für künftig stattfindende Gespräche eine Regelung zu finden. Weigert der AG sich, sollte der BR mit den erzwingbaren Mitbestimmungsrechten arbeiten um die Gesprächsbereitschaft des AG zu erhöhen.
Erstellt am 28.07.2007 um 09:32 Uhr von Maclogic
@pirat und den alten Heini
Tschuldigung Kollegen,
natürlich bedanke ich mich bei euch allen für eure Antworten.
Gruß
Maclogic