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Personalgespräche ohne/mit BR?

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Maclogic
Jan 2018 bearbeitet

@all Hallo Kolleginnen und Kollegen,

Ressortleiter+ Abteilungsleiter führen Personal-Gespräche nach Ankündigung mit Angestellten. Es sind 6Augen Gespräche. Die Themen und der Grund der Gespräche werden den jeweiligen MA vorher nicht mitgeteilt. Das ganze läuft auf Disziplinierungsgespräche hinaus. Die MA fordern wiederholt die Hinzuziehung eines BR ihres Vertrauens. Dies wird aber übergangen.

Meine Frage als Betriebsrat lautet: Was können wir gegen diese Vorgehensweise unternehmen?

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Community-Antworten (6)

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Frosch

27.07.2007 um 22:03 Uhr

Ist zwar schon ettliche male besprochen worden, aber gut - einen noch geht ja immer. Zum einen BV aushandeln in der drin stehen sollte, dass ein BR Mitglied anwesend ist. Zum anderen musst du nicht, teilnehmen kannst du im Prinzip auch, wenn eure Leiter das nicht wollen, aber du hast nix davon. Du darfst im Prinzip nicht mal den Mitarbeiter verteidigen, nur zuhören, dass da keiner hinterher behaupet irgendjemand hätte irgend etwas zu irgendjemanden gesagt. Ansonsten wenn alles nix hilft Einigungsstelle einberufen. Sollten in diesen Gesprächen nämlich Personelle Einzelmaßnahmen besprochen werden seit ihr zu 100% Mitbestimmungsberechtigt, evtl hilft ja der Hinweiß an die GL sie möge den Mitbestimmungswidrigen zustand abschaffen. Der entsprechende § wäre §99 BetrVG

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pirat

27.07.2007 um 22:10 Uhr

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Maclogic

27.07.2007 um 22:15 Uhr

@Frosch, vielen Dank für deine Antwort. Genau so habe ich mir die Antwort gewünscht. Bin halt aufgrund fehlender Erfahrung auf jeden guten Rat angewiesen und wir benötigen jede Menge Infos. Gut das es das Forum und solche engagierte BR`s gibt.

Gruß Maclogic

F
Frosch

27.07.2007 um 22:50 Uhr

Naja, ich persönlich fand die von Pirat auch sehr hilfreich, in dem von ihm genannten Urteil spielt der §82 Abs.2 die entscheidende Rolle. Auch der hilft euch absolut weiter

DAH
Der alte Heini

28.07.2007 um 02:22 Uhr

Eigentlich müsste das Problem mit dem AG generell geklärt werden. Da den Mitarbeitern der Gesprächsgrund nicht mitgeteilt wird, wird man vorab auch nicht beurteilen können ob der Kollege ein Recht auf die Hinzuziehung eines BR Mitglieds hat. Und ob der Betroffene in der Lage ist, das Gespräch so einzuschätzen um den AG zu sagen, " halt, dieses Thema betrifft die §§ XY somit habe ich das Rechte auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds", bezweifel ich.

Hier würde ich dem BR empfehlen mit dem AG zu sprechen um für künftig stattfindende Gespräche eine Regelung zu finden. Weigert der AG sich, sollte der BR mit den erzwingbaren Mitbestimmungsrechten arbeiten um die Gesprächsbereitschaft des AG zu erhöhen.

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Maclogic

28.07.2007 um 11:32 Uhr

@pirat und den alten Heini

Tschuldigung Kollegen,

natürlich bedanke ich mich bei euch allen für eure Antworten.

Gruß Maclogic

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