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Mitbestimmung - bei der Einrichtung eines NEUEN Arbeitsplatzes?

P
pw
Jan 2018 bearbeitet

Besteht Mitbestimmungspflich des BR bei der Einrichtung eines NEUEN Arbeitsplatz

6.73906

Community-Antworten (6)

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paula

07.08.2008 um 12:53 Uhr

über was redern wir denn? Das Aufstellen eines neuen Schreibtisches? Oder die Schaffung einer Stelle im Stellenplan? Oder die Einstellung eines weiteren ANs?

R
ridgeback

07.08.2008 um 12:59 Uhr

@pw, nach § 90 I BetrVG ist der AG verpflichtet den BR zu unterrichten wenn neue Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe geschaffen werden. Um die vorgesehenen Maßnahmen, im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Art der Arbeit und die Anforderungen an die AN, mit dem BR zu beraten. BetrVG § 90 II 1 + 2

M
Mainpower

07.08.2008 um 13:03 Uhr

Hallo, Mitbestimmungspflicht besteht nicht, höchstens MB-Recht. Bei der Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes kommt evtl. 3 87 (1) 7 BetrVG in Betracht. Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten usw. Also über die Schiene Unfallverhütungsvorschriften.

K
Kölner

07.08.2008 um 13:03 Uhr

@ridgeback Dann würde also eine Mitteilung an den BR

"wir schaffen einen neuen Arbeitsplatz im Bereich xy, der folgende Aufgaben zu erfüllen soll [...]. Nachteile für bestehende Arbeitsverhältnisse sind nicht zu erwarten"

reichen. Ich meine schon!

K
Kölner

07.08.2008 um 13:06 Uhr

@mainpower Den Unterschied musst Du mir erklären (MB-Pflicht vs. MB-Recht). Ist das eine das "Pflichtprogramm des BR" und das andere die "Kür"?

R
ridgeback

07.08.2008 um 13:10 Uhr

@Kölner, denke das die Mitwirkungsrechte schon im Planstadium beginnen. Für mich beginnt hier schon die Vorstufe zum Arbeitsschutz.

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