Arbeitszeitgesetz und Sonntagsarbeit;mitlerweile arbeiten sonntags viel mehr Leute hier in der Firma als erlaubt - wie geht man damit um?
hallo zusammen
im arbeitszeitgesetz sieht vor das 15 sonntage im jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen. in unserer firma / 4 schichtsystem / sind es im jahr nur 12 die sich durch die schichten ergeben. kann man die 3 fehlenden sonntage geltend machen?
für die sonntagsarbeit ist ein vom land bewilligter antrag vorliegend, welcher die beschäftigung von 18 personen erlaubt...mitlerweile arbeiten sonntags viel mehr leute hier in der firma...wie geht man da mit um...verstößt die firma gegen auflagen??
Community-Antworten (2)
29.07.2008 um 10:51 Uhr
Hallo tigger71, die GL auf diese Mißstände aufmerksam machen und mit einer Frist zur Abstellung versehen. Wenn keine Reaktion der GL, die zuständige Behörde informieren.
29.07.2008 um 20:47 Uhr
Hallo Tigger, in Ergänzung zu pit47: Es sind hier mehrere wichtige Rechtsgebiete berührt. Zum einen die allgemeine Sonntagsruhe (hier erlaubt die Behörde die Ausnahme), zum anderen eben das Arbeitszeitgesetz (hier muss evtl. bis hin zum Arbeitsgericht eskaliert werden). Zudem das Betriebsverfassungsgesetz wegen der Mitbestimmung bei Regelungen zur Arbeitszeit generell! Viel Erfolg!
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