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Versetzung von AN

K
kmario
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Konzern sollen mehrere Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen aus Ihren Filialen in ein anderes Unternehmen des Konzerns versetzt werden. Es gibt befristete Arbeitsverträge, die so angekündigt nicht verlängert werden, wenn die betreffenden AN nicht in das andere Unternehmen wechseln. Den Mitarbeitern steht zum Teil eine Frist von nicht einmal 24 Stunden zu um zu entscheiden, ob sie sich versetzen lassen!!! Was können wir tun?! Ich freu mich auf hoffentlich viel Antworten!

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Community-Antworten (6)

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carrie

05.08.2008 um 21:44 Uhr

@kmario Bei befristeten Verträgen gibt es nicht viel Möglichkeiten. Jeder weis ja, wann sein Vertragsende ist und somit ist es keine Kündigung im arbeitsrechtlichen Sinne. Leider wird es wohl so sein, dass der AG die Kollegen die nicht wollen, auslaufen lässt. Da sind auch dem BR die Hände gebunden, denn über das "Nichtverlängern" besteht nicht mal eine Informationspflicht.

K
kmario

05.08.2008 um 21:49 Uhr

Das stimmt , aber wie sieht es aus wenn man sich nicht dazu entschließt sich versetzen zu lassen und dadurch ein anderer Arbeitsvertrag in der Filiale nicht verlängert wird. Bsp: A wird angesprochen, bitte lass dich versetzen. Wir haben zuviel Personal im Shop. Wenn du dich nicht versetzen lässt dann lassen wir den Vertrag von deiner Freundlin B auslaufen und nicht verlängern. Entscheide dich bitte bis morgen! Gibts da keine Handhabe!?

C
carrie

05.08.2008 um 21:55 Uhr

@kmario Oh Gott, dass hört sich ja kriminell an! Vor allem, wer kann sich darauf verlassen, dass die Freundin auch wirklich verlängert wird. Ist ja ein Fall für den Anwalt, wenn man es irgendwie beweisen könnte.

K
Kölner

05.08.2008 um 22:21 Uhr

@carrie Entschuldige...was ist daran kriminell? Moralisch ist das durchaus verwerflich, aber kriminell eben nicht.

C
carrie

05.08.2008 um 22:28 Uhr

@Kölner ja so meinte ich es doch auch. Das sagt man eben so in Berlin ;-)

K
Kölner

05.08.2008 um 22:32 Uhr

@Kölner Ahja...

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