Erstellt am 05.08.2008 um 19:44 Uhr von carrie
@kmario
Bei befristeten Verträgen gibt es nicht viel Möglichkeiten. Jeder weis ja, wann sein Vertragsende ist und somit ist es keine Kündigung im arbeitsrechtlichen Sinne. Leider wird es wohl so sein, dass der AG die Kollegen die nicht wollen, auslaufen lässt. Da sind auch dem BR die Hände gebunden, denn über das "Nichtverlängern" besteht nicht mal eine Informationspflicht.
Erstellt am 05.08.2008 um 19:49 Uhr von kmario
Das stimmt , aber wie sieht es aus wenn man sich nicht dazu entschließt sich versetzen zu lassen und dadurch ein anderer Arbeitsvertrag in der Filiale nicht verlängert wird. Bsp: A wird angesprochen, bitte lass dich versetzen. Wir haben zuviel Personal im Shop. Wenn du dich nicht versetzen lässt dann lassen wir den Vertrag von deiner Freundlin B auslaufen und nicht verlängern. Entscheide dich bitte bis morgen! Gibts da keine Handhabe!?
Erstellt am 05.08.2008 um 19:55 Uhr von carrie
@kmario
Oh Gott, dass hört sich ja kriminell an! Vor allem, wer kann sich darauf verlassen, dass die Freundin auch wirklich verlängert wird. Ist ja ein Fall für den Anwalt, wenn man es irgendwie beweisen könnte.
Erstellt am 05.08.2008 um 20:21 Uhr von Kölner
@carrie
Entschuldige...was ist daran kriminell?
Moralisch ist das durchaus verwerflich, aber kriminell eben nicht.
Erstellt am 05.08.2008 um 20:28 Uhr von carrie
@Kölner
ja so meinte ich es doch auch. Das sagt man eben so in Berlin ;-)
Erstellt am 05.08.2008 um 20:32 Uhr von Kölner