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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beratungs- und Dienstleistungsvertrag

M
MM
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben hier Personen in der Firma sitzen, die mit einem Beratungs- und Dienstleistungsvertrag hier beschäftigt sind. Haben wir hier Mitbestimmungsrecht (habe nichts gefunden)? Ist dies wie eine "Fremdfirma" zu sehen und die Person wird auch von uns nicht "betreut"?

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Community-Antworten (5)

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pirat

05.08.2008 um 11:57 Uhr

@MM, das kommt darauf an... welche Form von Ratoder Dienstsie euch angedeihen lassen...

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MM

05.08.2008 um 12:06 Uhr

@privat Diese Dienstleistung war für ein Jahr befrist und nun kann man sie mit 3 Monatsfristen kündigen (Auftraggeber oder Auftragnehmer). Es handelt sich um eine Abkommen zur Durchführung eines Kundenkontaktprogramms, das wir schon eh und je hatten -. Soll nun neu konzipiert werden.

K
Konrad

05.08.2008 um 12:56 Uhr

Hallo Wer gibt diesen Personen Arbeitsanweisungen ? Wer kontrolliert die Arbeit `? Bringen diese Personen ihre Arbeitsmittel mit ?
Ein Beratungs- und Dienstleistungsvertrag, wo keine Mitbestimmung besteht , ist im klassischen Sinne der Klempner der bei Euch den Auftrag erhält (zeitlich befristet) das WC allein instand zusetzen. Der ist klar selbstständig nicht von euch abhängig oder weisungsgebunden, schreibt eine Rechnung und geht.
Alles Andere ständig im Haus muss man genau anschauen!

M
MM

05.08.2008 um 13:03 Uhr

@alle DANKE Hat uns schon sehr geholfen - war uns zwar bewusst, aber ........ Bis dann mal wieder und vielen Dank für Eure Unterstützung.

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pit47

05.08.2008 um 13:10 Uhr

Hallo MM, der BR hat den Anspruch auf Einsicht in diese Verträge (§ 80 BetrVG). Wenn dann Zweifel aufkommen, ob es Dienst- oder Werkverträge sind, einen Rechtsanwalt um Rat fragen. Es könnte auch eine verschleierte Arbeitnehmerüberlassung sein (Leiharbeit). Dieses kann denn im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht geklärt werden.

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